Die wichtigsten Förderungen im Überblick

Die berufliche Fort- und Weiterbildung im Handwerk öffnet Türen zu Fachwissen, Führungspositionen und zur Selbstständigkeit. Damit die Kosten dabei kein Hindernis darstellen, stehen vielfältige Fördermöglichkeiten des Bundes und Landes zur Verfügung. 

Aufstiegs-BAföG

Der Klassiker für Meister und Aufstiegsfortbildungen



Eine Meisterausbildung ist immer mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Durch das Aufstiegs-BAföG können Zuschüsse und ein zinsgünstiger Darlehen beantragt werden. Das Aufstiegs-BAföG fördert mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse darunter auch der Geprüfte Betriebswirt (HwO) sowie der Geprüfte Berufsspezialist (HWK Ulm) und der Bachelor Professional (HWK Ulm).



Der Studierendenausweis bietet den Teilnehmenden verschiedene Vergünstigungen. Dazu zählen beispielsweise Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr oder bei Freizeitaktivitäten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Landratsamt oder online.

Fachkursförderung

Zuschüsse für gezielte Qualifikationen



Die ESF Fachkursförderung wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) gefördert. Dadurch können Sie als Teilnehmende von 30 % bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren. Weitere Informationen zur ESF-Förderung finden Sie hier



Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung



Für Sie könnte das ESF-Fachkursprogramm in Frage kommen. Mit dem Fachkursprogramm bezuschusst das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Kurse zur beruflichen Anpassungsfortbildung. Der Zuschuss wird aus Mitteln des ESF-Plus finanziert.

Auch Kurse der Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm werden ESF-Fachkurs gefördert. Sprechen Sie uns einfach an. Bei einem ESF geförderten Kurs erhalten Sie, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, einen personenbezogenen Teilnahmefragebogen bei der Anmeldung von uns zugeschickt. Sie müssen dieses Dokument ausgefüllt an uns zurücksenden und wir beantragen ganz einfach und unkompliziert die Fachkursförderung für Sie. Die geförderte Summe wird dann direkt von der Kursgebühr abgezogen, sodass Sie bei Rechnungsstellung sofort den rabattierten Betrag bezahlen können.

Wenn Sie Beschäftigter, Unternehmer, Existenzgründer, Gründungswillig oder Wiedereinsteiger sind und in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, gehören Sie zur Zielgruppe und können von der allgemeinen Fachkursförderung sowie von der Förderung im Schwerpunkt „Elektromobilität“ profitieren. Der Förderschwerpunkt „Chance Berufliche Weiterbildung“ richtet sich ausschließlich an Beschäftigte, in erster Linie an An- und Ungelernte. Die Förderung ist unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Für Interessierte, die ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 20.000 € bzw. 40.000 € in Lebensgemeinschaften haben, kann eine Förderung über das Förderprogramm „Bildungsprämie“ des Bundes, ggf. finanziell attraktiver sein.
Nicht gefördert werden: Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig) und Beschäftigte von Transfergesellschaften.

Der Zuschuss beträgt in der Regel 30% der Teilnahmegebühr.
Folgende Zielgruppen erhalten einen Zuschuss von 70% der Teilnahmegebühr:

  • Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben, das heißt, der 55. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen.

  • Teilnehmende ohne Berufsabschluss. Das Kriterium „ohne Berufsabschluss“ erfüllen Teilnehmende, die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss haben. Wenn ein ausländischer Abschluss in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ebenfalls erfüllt. Die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ist grundsätzlich über eine Selbsterklärung der Teilnehmenden zu dokumentieren.

Über den genauen Zuschusssatz zu dem von Ihnen gewünschten Kurs informiert Sie der Kursanbieter.

Kurse müssen bestimmte Voraussetzungen bezüglich Inhalt, Dauer und Zuschnitt erfüllen, um für eine Förderung in Frage zu kommen: Förderfähig sind überbetriebliche berufliche Anpassungsfortbildungen. Als überbetrieblich gilt ein Kurs, wenn er grundsätzlich allen förderfähigen Teilnehmer/innen offensteht und über geeignete Medien angemessen bekannt gemacht wird, zum Beispiel auf der Webseite des Weiterbildungsträgers.

Kursdauer/Kurszeitraum
Im Vergleich zur bisherigen Regelung wurden sowohl die maximale Kursdauer als auch der Kurszeitraum verkürzt.

  • Förderfähig sind Fachkurse mit mindestens acht und höchstens 160 Unterrichtseinheiten.

  • Eine Unterrichtseinheit umfasst in der Regel nicht weniger als 45 Minuten

  • Ein Fachkurs muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.

Lernformate
Die infolge der Corona-Pandemie getroffenen Erweiterungen bleiben erhalten. Förderfähig sind Präsenzformate und digitale Formate.
Erforderlich ist der Einsatz einer realen Dozentin/eines realen Dozenten während der kompletten Schulung.

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Fachkursförderung ist die Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm.

Im Hintergrund funktioniert die Förderung so: Weiterbildungsträger können für ihre Kurse bei der L-Bank einen Förderantrag stellen. Die L-Bank entscheidet über die Förderfähigkeit dieser Kurse. Bewilligt die L-Bank den ESF-Zuschuss, so reicht die Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm die Förderung an die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer weiter, indem wir die Teilnahmegebühr reduzieren.

Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an Ihre Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner der Bildungsakademie wenden.

Die zentrale Informationsplattform für die ESF-Förderung in Baden-Württemberg ist www.esf-bw.de. Dort finden Sie die Merkblätter zum Fachkursprogramm, in denen die Details zur Förderung geregelt sind.



Meisterprämie

Bonus für den Erfolg



Die Meisterprämie erhalten alle Meisterabsolvenntinnen und -absolventen, die eine Meisterausbildung erfolgreich abschließen und die Kriterien Wohnort oder Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg erfüllen.



Ihre Meisterprämie beantragen Sie bitte bei der Handwerkskammer in Baden-Württemberg, von der Sie Ihr Meisterprüfungszeugnis erhalten haben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Begabtenförderung

Für junge Profis



Das Begabtenförderungsprogramm besteht aus zwei Förderprogrammen. Das Weiterbildungsstipendium sowie das Aufstiegsstipendium. Diese werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt sowie von der SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung koordiniert. Verschiedene Kammerorganisationen u. a. die Handwerkskammer Ulm unterstützen die SBB im Weiterbildungsstipendium. Hervorragende Leistungen bei der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung (Durchschnitt 1,9 oder besser) können mit einem Stipendium für die Weiterbildung honoriert werden.



Die Aufnahme in das Förderprogramm muss vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres erfolgen. Eine ideale Förderung für motivierte Nachwuchskräfte, die schon früh auf der Karriereleiter ganz nach oben steigen möchten.

Formulare und weitere Informationen finden Sie in den Bereichen FAQ sowie Informationen und Downloads.

Bildungskredit der Bundesregierung

Flexibler finanzieller Spielraum



Der Bildungskredit wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung angeboten und kann neben der BAföG-Förderung in Anspruch genommen werden. Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern, des Ehegatten oder des Lebenspartners gewährt.



Weitere Informationen zum Bildungskreditprogramm der Bundesregierung und der finanziellen Förderung von Ausbildung und Studium finden Sie online auf der Homepage des Bundesverwaltungsamts.

Bildungszeit

Freistellung für die berufliche Weiterentwicklung



Seit Juli 2015 haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Eine Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. In anderen Bundesländern ist die Bildungszeit auch als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.



Da die Handwerkskammer Ulm nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) eine anerkannte Bildungseinrichtung ist, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Bildungszeit zu beantragen. Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Unsere Fördermittel-Kooperationspartner

Logo Aufstiegs-Bafög
Logo Bildungskredit
Logo für ESF-Fachkursförderung
Logo sbb Weiterbildungsstipendium

Diese Kurse starten demnächst