TRGI - Technische Regeln für Gasinstallation
• Allgemeine: Grundlagen: Gasarten / Verbrennungsprodukte
• Geltungsbereich:TRGI 2018
• Leitungsanlage
• Bemessung der Leitungsanlage
• Aufstellung von Gasgeräten
• Zusätzliche Anforderungen / Verbrennungsluftversorgung
• Raumluftunabhängige Gasfeuerstätten
• Abgasabführungen bei raumluftabhängigen Gasfeuerstätten
• Inbetriebnahme der Leitungsanlage
• Betrieb und Instandhaltung / Einweisung des Betreibers
• Fachpraxis mit Gasgeräten, Dichtheitsprüfung
• Gebrauchsfähigkeitsermittlung
sowie Gesellen aus den Gewerken nach § 7b der HWO.
Auf Basis der 7a-Verbändevereinbarung können auch Betriebsinhaber aus dem Elektro-Handwerk den Kurs besuchen, um gewerkeübergreifende Tätigkeiten zu übernehmen. Neben dieser gewerberechtlichen Voraussetzung ist auch eine energierechtliche Zulassung erforderlich - die Eintragung in die Installateurverzeichnisse.
Voraussetzung für die Teilnahme und spätere Eintragung ist eine ausreichende Aus- bzw. Weiterbildung im Gasfach mit entsprechender Erfahrung in der Ausführung von Gasanlagen. Bei Erreichung der Prüfungsziele wird ein Zertifikat des Landesinstallateurausschuss Gas- und Wasser Baden-Württemberg vergeben, welches bundesweit zur Eintragung bei einem Netzbetreiber berechtigt.
Zielgruppen im Überblick:
• der klassische Heizungsbaumeister (Prüfung vor 1998 bzw. 2003)
• Altgesellen nach § 7 b Handwerksordnung
• Ausübungsberechtigte nach § 7 a Handwerksordnung
• Staatlich geprüfte Techniker aus der TGA-Branche
• Installateur- und Heizungsbauermeister, die im Fach Sicherheitstechnik die erforderlichen 50 Punkte nicht erreicht haben
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Kofinanziert von derEuropäischen Union Kofinanziert vom Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Baden-Württemberg
Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Dadurch können Sie als Teilnehmende von 30 % bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren.
Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.
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Manja Feurle