TRGI - Technische Regeln für Gasinstallation
Nächster Termin
max. 20 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 100 UE
Mo
07:30 - 15:00 Uhr
Di
07:30 - 15:00 Uhr
Mi
07:30 - 15:00 Uhr
Do
07:30 - 15:00 Uhr
Fr
07:30 - 15:00 Uhr
Sa
07:30 - 15:00 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 21, 1-FW-TRGI
Gebühr
2.640 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
Arbeiten an Gasanlagen dürfen nur von Fachunternehmen durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis eines Gas-Netzbetreibers eingetragen sind. Das regelt die Niederdruckanschlussverordnung NDAV. Voraussetzung für die Eintragung in ein Installateurverzeichnis ist die Eintragung in die Handwerksrolle in einem einschlägigen Gewerk und die ausreichende fachliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft.
Dieser Lehrgang ist vom Landesinstallateurausschuss Baden-Württemberg als Sachkundenachweis für die ausreichende fachliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft anerkannt. Nach bestandener Prüfung sind die fachlichen Voraussetzungen für die Eintragung beim Netzbetreiber nachgewiesen.
Dieser Lehrgang ist vom Landesinstallateurausschuss Baden-Württemberg als Sachkundenachweis für die ausreichende fachliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft anerkannt. Nach bestandener Prüfung sind die fachlichen Voraussetzungen für die Eintragung beim Netzbetreiber nachgewiesen.
Fachtheorie:
• Allgemeine und rechtliche Grundlagen, Begriffe
• Installation der Leitungsanlage, Materialauswahl, korrekte Verlegung, Brand und Manipulationsschutz
• Bemessung der Leitungen (Diagrammverfahren, Tabellenverfahren)
• Anschluss und Aufstellung von Gasgeräten
• Ermittlung des Luftverbunds und korrekte Abgasabführung
• Prüfung und Inbetriebnahme von Gasinstallationen, Hinweise zu Betrieb und Wartung
Fachpraxis:
• Umgang mit Leitungsanlagen
• Gaslecksuche
• Druckregler, Zähler und Inbetriebnahme von Gasgeräten
Geltungsbereich:TRGI 2018
• Allgemeine und rechtliche Grundlagen, Begriffe
• Installation der Leitungsanlage, Materialauswahl, korrekte Verlegung, Brand und Manipulationsschutz
• Bemessung der Leitungen (Diagrammverfahren, Tabellenverfahren)
• Anschluss und Aufstellung von Gasgeräten
• Ermittlung des Luftverbunds und korrekte Abgasabführung
• Prüfung und Inbetriebnahme von Gasinstallationen, Hinweise zu Betrieb und Wartung
Fachpraxis:
• Umgang mit Leitungsanlagen
• Gaslecksuche
• Druckregler, Zähler und Inbetriebnahme von Gasgeräten
Geltungsbereich:TRGI 2018
Ziel des Lehrgangs ist es, dem Teilnehmer die erforderlichen Fachkenntnisse für Gasinstallationen zu vermitteln, um den Lehrgang mit einer Sachkundeprüfung beenden zu können. Das Bestehen der Sachkundeprüfung ist Voraussetzung für die Eintragung in das Installateurverzeichnis der Versorgungsunternehmen.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Zulassung zum Lehrgang benötigen Sie eine Eintragung in die Handwerksrolle im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk sowie den Nachweis einer der folgenden genannten Qualifikationen:
• Meister im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (Prüfung ab 2003) mit Bescheinigung zum Fach Sicherheits- und Instandhaltungstechnik (mit < 50 P.)
• Meistertitel im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk nach der Prüfungsverordnung für Zentralheizungs- und Lüftungsbauer (Prüfung 1998 – 2003) mit Anhang zum Meisterprüfungszeugnis (Nachweis Fachgebiet Heizungsbau)
• Meistertitel im Zentralheizungs- und Lüftungsbauhandwerk (Prüfung vor 1998)
• Ausbildung an einer staatlichen oder anerkannten Fachschule für Technik Fachrichtung Sanitärtechnik, Versorgungstechnik ohne Nachweis gleichwertiger Kenntnisse
• Ausbildung an einer staatlichen oder anerkannten Fachschule für Technik Fachrichtung Klima- und Lüftungstechnik, Heizungs- und Lüftungstechnik
• Diplom-Ingenieur (FH, TU), Bachelor oder Master of Science: Versorgungstechnik, Betriebs- und Versorgungstechnik, Energie- und Wärmetechnik, Maschinenbau, Produktionstechnik, Verfahrenstechnik, Schiffmaschinenbau und Schiffbetriebstechnik, Sanitärtechnik (HLS-Technik) ohne Nachweis gleichwertiger Kenntnisse
• Ausübungsberechtigung gem. § 7 b HWO (Altgesellenregelung) für Inhaber einer Gesellenprüfung im Installateur- und Heizungshandwerk oder im Gas- und Wasserinstallateurhandwerk oder im Zentralheizungs- und Lüftungsbauerhandwerk
• Ausnahmebewilligung gem. § 8 HWO
Auf Basis der 7a-Verbändevereinbarung können auch Betriebsinhaber aus dem Elektro-Handwerk den Kurs besuchen, um gewerkeübergreifende Tätigkeiten zu übernehmen. Neben dieser gewerberechtlichen Voraussetzung ist auch eine energierechtliche Zulassung erforderlich - die Eintragung in die Installateurverzeichnisse.
• Meister im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (Prüfung ab 2003) mit Bescheinigung zum Fach Sicherheits- und Instandhaltungstechnik (mit < 50 P.)
• Meistertitel im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk nach der Prüfungsverordnung für Zentralheizungs- und Lüftungsbauer (Prüfung 1998 – 2003) mit Anhang zum Meisterprüfungszeugnis (Nachweis Fachgebiet Heizungsbau)
• Meistertitel im Zentralheizungs- und Lüftungsbauhandwerk (Prüfung vor 1998)
• Ausbildung an einer staatlichen oder anerkannten Fachschule für Technik Fachrichtung Sanitärtechnik, Versorgungstechnik ohne Nachweis gleichwertiger Kenntnisse
• Ausbildung an einer staatlichen oder anerkannten Fachschule für Technik Fachrichtung Klima- und Lüftungstechnik, Heizungs- und Lüftungstechnik
• Diplom-Ingenieur (FH, TU), Bachelor oder Master of Science: Versorgungstechnik, Betriebs- und Versorgungstechnik, Energie- und Wärmetechnik, Maschinenbau, Produktionstechnik, Verfahrenstechnik, Schiffmaschinenbau und Schiffbetriebstechnik, Sanitärtechnik (HLS-Technik) ohne Nachweis gleichwertiger Kenntnisse
• Ausübungsberechtigung gem. § 7 b HWO (Altgesellenregelung) für Inhaber einer Gesellenprüfung im Installateur- und Heizungshandwerk oder im Gas- und Wasserinstallateurhandwerk oder im Zentralheizungs- und Lüftungsbauerhandwerk
• Ausnahmebewilligung gem. § 8 HWO
Auf Basis der 7a-Verbändevereinbarung können auch Betriebsinhaber aus dem Elektro-Handwerk den Kurs besuchen, um gewerkeübergreifende Tätigkeiten zu übernehmen. Neben dieser gewerberechtlichen Voraussetzung ist auch eine energierechtliche Zulassung erforderlich - die Eintragung in die Installateurverzeichnisse.
Ihr Vorteil
Abschluss
Bei Erreichung der Prüfungsziele erhält der/die Teilnehmer/in eine Bescheinigung zum Nachweis der fachlichen Befähigung gem. Nr. 5.2 der Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gasinstallationen.
Diese Bescheinigung wird vom Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg und Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e. V. ausgestellt. Sie berechtigt bundesweit zur Eintragung bei einem Netzbetreiber.
Diese Bescheinigung wird vom Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg und Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e. V. ausgestellt. Sie berechtigt bundesweit zur Eintragung bei einem Netzbetreiber.
Prüfung
Der Kurs wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen - es findet keine praktische Prüfung statt. Das Lehrgangsentgelt beinhaltet die Prüfungsgebühr. Es ist keine gesonderte Anmeldung zur Prüfung erforderlich.
Prüfung
Die Meisterprüfung findet im Anschluss an Ihren Meisterkurs statt.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Unser Tipp
Hinweis
Bitte beachten Sie die Vorgaben, Hinweise und Merkblätter zur Eintragung in ein Installateurverzeichnis vom Landes-Installateurausschuss Gas/Wasser (LIA)
Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Lernplattform eCampus
Unser eCampus ermöglicht Ihnen einen leichten Einstieg in das Online-Lernen und macht das Lernen noch effizienter.
Die Lernplattform wird aktiv in den Unterricht einbezogen, begleitet Sie während Ihrer gesamten Kursdauer,
ergänzt und erweitert die Lerneinheiten der Dozierenden.
Sie haben auch außerhalb der Unterrichtszeit Zugriff auf Ihre Lernmaterialien sowie alle wichtigen Unterlagen und
weiterführende Materialien. Über die integrierte Kommunikationsfunktion können Sie sich mit
anderen Teilnehmenden sowie Dozierenden austauschen, Fragen stellen oder gemeinsam an Projekten arbeiten.
Förderung
ESF Fachkursförderung
Kursstart bis 31.08.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss von 30%, bei Teilnehmenden ab dem vollendeten 55. Lebensjahr reduzieren sich die Lehrgangskosten um 70%. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn-, Beschäftigungs- oder Unternehmenssitz in Baden Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Kursstart ab 01.09.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss in Höhe von 45% der Lehrgangskosten. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige und erwerbsfähige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn- , Beschäftigungs- oder Unternehmenssitz in Baden Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Um die Fachkursförderung in Anspruch zu nehmen, erhalten Sie als angemeldeter Teilnehmer automatisch und rechtzeitig vor Kursbeginn die Unterlagen proaktiv per E-Mail mit weiteren Details zugeschickt.
Weitere Informationen zur ESF Plus Fachkursförderung finden Sie unter www.esf-bw.de
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss von 30%, bei Teilnehmenden ab dem vollendeten 55. Lebensjahr reduzieren sich die Lehrgangskosten um 70%. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn-, Beschäftigungs- oder Unternehmenssitz in Baden Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Kursstart ab 01.09.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss in Höhe von 45% der Lehrgangskosten. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige und erwerbsfähige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn- , Beschäftigungs- oder Unternehmenssitz in Baden Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Um die Fachkursförderung in Anspruch zu nehmen, erhalten Sie als angemeldeter Teilnehmer automatisch und rechtzeitig vor Kursbeginn die Unterlagen proaktiv per E-Mail mit weiteren Details zugeschickt.
Weitere Informationen zur ESF Plus Fachkursförderung finden Sie unter www.esf-bw.de
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Termin
max. 20 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 100 UE
Mo
07:30 - 15:00 Uhr
Di
07:30 - 15:00 Uhr
Mi
07:30 - 15:00 Uhr
Do
07:30 - 15:00 Uhr
Fr
07:30 - 15:00 Uhr
Sa
07:30 - 15:00 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 20, 1-FW-TRGI
Gebühr
2.640 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
Termin
max. 20 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 100 UE
Mo
07:30 - 15:00 Uhr
Di
07:30 - 15:00 Uhr
Mi
07:30 - 15:00 Uhr
Do
07:30 - 15:00 Uhr
Fr
07:30 - 15:00 Uhr
Sa
07:30 - 15:00 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 22, 1-FW-TRGI
Gebühr
2.640 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
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Manja Feurle