Nachqualifizierung für Elektrofachkräfte

Nächster Termin max. 20 Teilnehmer
Kurstyp
Wochenendlehrgang, 10 UE
Sa
08:00 - 16:30 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Friedrichshafen, Friedrichshafen
Kurs-Nr.
Kurs 32, 3-FW-NachEFK-TZ
Gebühr
370 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
Sie haben Fragen? Jeanette Ilg Telefon 0731 1425-4021 weiterbildung@hwk-ulm.de
Lediglich ausgebildete Elektrofachkräfte dürfen innerhalb des eigenen Gewerkes kleinere elektrotechnische Arbeiten ausführen. Deswegen sollen Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten regelmäßig ihre Kenntnisse aktualisieren. Die Teilnahme an diesem Tageslehrgang ermöglicht es Ihnen, Ihr Zertifikat als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten für weitere 3 Jahre zu erneuern.

Der Inhaber oder die Inhaberin des Zertifikates ist verpflichtet, sich in diesem Fachbereich spätestens nach 3 Jahren nachzuschulen. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt der InhaberIn nicht mehr die BG-Voraussetzungen für die Elektrofachkraft und die im Zertifikat bescheinigte Qualifikation wird hinfällig.
Themen • Elektronische Grundlagen
• Messung elektrischer Größen
• Bauelemente der Elektrotechnik
• Drehstrom
• Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
• Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten
• Elektromotoren
• Elektropraxis
• Abschlusstest
Zugangsvoraussetzungen Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten aus allen Gewerken .
Ihr Vorteil • Auffrischung und Aktualisierung Ihrer Kenntnisse im Bereich Elektrotechnik
• Sie erhalten einen Überblick über Neuerungen und Änderungen von gesetzlichen Regelungen
• Sie können sich mit Kollegen und Kolleginnen austauschen
Prüfung Theorie Prüfung und mündliche Abfrage
Unser Tipp Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und wertvolle Einblicke in den Arbeitsalltag von anderen Elektrofachkräften zu erhalten!
Hinweis Der InhaberIn des Zertifikates ist verpflichtet, sich in diesem Fachbereich spätestens nach 3 Jahren nachzuschulen. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt der InhaberIn nicht mehr die BG-Voraussetzungen für die Elektrofachkraft und die im Zertifikat bescheinigte Qualifikation wird hinfällig.
Förderung ESF Fachkursförderung Kursstart bis 31.08.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss von 30%, bei Teilnehmenden ab dem vollendeten 55. Lebensjahr reduzieren sich die Lehrgangskosten um 70%. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn‑, Beschäftigungs‑ oder Unternehmenssitz in Baden‑Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.

Kursstart ab 01.09.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss in Höhe von 45% der Lehrgangskosten. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige und erwerbsfähige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn‑, Beschäftigungs‑ oder Unternehmenssitz in Baden‑Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.

Um die Fachkursförderung in Anspruch zu nehmen, erhalten Sie als angemeldeter Teilnehmer automatisch und rechtzeitig vor Kursbeginn die Unterlagen proaktiv per E-Mail mit weiteren Details zugeschickt.

Weitere Informationen zur ESF Plus Fachkursförderung finden Sie unter www.esf-bw.de

Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.

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