Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Basiswissen für nicht-elektronische Berufe nach DGUV Vorschrift 3
Nächster Termin
max. 15 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 90 UE
Mo
08:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 16:00 Uhr
Mi
08:00 - 16:00 Uhr
Do
08:00 - 16:00 Uhr
Fr
08:00 - 16:00 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 115, 2-FW-EFK-VZ
Gebühr
1.595 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
Die Weiterbildung zur Elektrofachkraft bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre beruflichen Fähigkeiten im elektrotechnischen Bereich zu erweitern und zu vertiefen. Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten werden für die Fertigstellung einer Arbeit elektrotechnischer Tätigkeiten benötigt. Bei Montage- oder Reparaturarbeiten können beispielsweise festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten von Nichtelektrikerinnen und Nichtelektrikern ausgeführt werden, insofern ein Zertifikat vorliegt.
• Elektrotechnische Grundlagen
• Messung elektrischer Größen
• Elektrotechnische Bauelemente und Grundschaltungen
• Das Drehstromsystem
• Elektromotoren
• Elektropraxis
• Messung elektrischer Größen
• Elektrotechnische Bauelemente und Grundschaltungen
• Das Drehstromsystem
• Elektromotoren
• Elektropraxis
Mit der Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erwerben Sie eine Qualifikation, die es Ihnen erlaubt, bestimmte festgelegte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen oder Maschinen sicher und fachgerecht durchzuführen. Im Rahmen dieses Kurses lernen Sie die Sicherheitsvorschriften im Umgang mit elektrischem Strom kennen, sowie Gefahren, die aus dem Umgang mit elektrischem Strom resultieren. Außerdem lernen Sie diese Gefahren zu erkennen und zu beurteilen, um sich sowie andere vor Gefahren schützen können.
- § 5 Handwerksordnung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz 303-001 (BGG 944)
- § 5 Handwerksordnung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz 303-001 (BGG 944)
Zugangsvoraussetzungen
Alle Personen deren erwerbsmäßige Tätigkeit durch eine elektrotechnische Ausbildung ergänzbar ist. Insbesondere Personen mit einer abgeschlossenen, handwerklichen Ausbildung und/oder einer Berufsausbildung nach § 37 BBiG (Berufsbildungsgesetz).
Ihr Vorteil
Abschluss
Prüfung / Zertifikat
Prüfung
Theorie und Praxis am letzten Kurstag
Prüfung
Die Meisterprüfung findet im Anschluss an Ihren Meisterkurs statt.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Unser Tipp
Hinweis
Arbeitgebern wird empfohlen, der BG sowie der Haftpflichtversicherung mitzuteilen, dass sie Mitarbeitende haben, die den Fachkurs zur Elektrofachkraft erfolgreich absolviert haben. Eine Auflistung der Tätigkeiten ist ebenfalls ratsam.
Die Inhaberin / der Inhaber des Zertifikates ist verpflichtet, sich in diesem Fachbereich spätestens nach 3 Jahren nachzuschulen. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt die Inhaberin / der Inhaber nicht mehr die BG-Voraussetzungen für die Elektrofachkraft und die im Zertifikat bescheinigte Qualifikation wird hinfällig.
Die Inhaberin / der Inhaber des Zertifikates ist verpflichtet, sich in diesem Fachbereich spätestens nach 3 Jahren nachzuschulen. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt die Inhaberin / der Inhaber nicht mehr die BG-Voraussetzungen für die Elektrofachkraft und die im Zertifikat bescheinigte Qualifikation wird hinfällig.
Lernplattform eCampus
Unser eCampus ermöglicht Ihnen einen leichten Einstieg in das Online-Lernen und macht das Lernen noch effizienter.
Die Lernplattform wird aktiv in den Unterricht einbezogen, begleitet Sie während Ihrer gesamten Kursdauer,
ergänzt und erweitert die Lerneinheiten der Dozierenden.
Sie haben auch außerhalb der Unterrichtszeit Zugriff auf Ihre Lernmaterialien sowie alle wichtigen Unterlagen und
weiterführende Materialien. Über die integrierte Kommunikationsfunktion können Sie sich mit
anderen Teilnehmenden sowie Dozierenden austauschen, Fragen stellen oder gemeinsam an Projekten arbeiten.
Förderung
ESF Fachkursförderung
Kursstart bis 31.08.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss von 30%, bei Teilnehmenden ab dem vollendeten 55. Lebensjahr reduzieren sich die Lehrgangskosten um 70%. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn‑, Beschäftigungs‑ oder Unternehmenssitz in Baden‑Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Kursstart ab 01.09.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss in Höhe von 45% der Lehrgangskosten. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige und erwerbsfähige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn‑, Beschäftigungs‑ oder Unternehmenssitz in Baden‑Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Um die Fachkursförderung in Anspruch zu nehmen, erhalten Sie als angemeldeter Teilnehmer automatisch und rechtzeitig vor Kursbeginn die Unterlagen proaktiv per E-Mail mit weiteren Details zugeschickt.
Weitere Informationen zur ESF Plus Fachkursförderung finden Sie unter www.esf-bw.de
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss von 30%, bei Teilnehmenden ab dem vollendeten 55. Lebensjahr reduzieren sich die Lehrgangskosten um 70%. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn‑, Beschäftigungs‑ oder Unternehmenssitz in Baden‑Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Kursstart ab 01.09.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss in Höhe von 45% der Lehrgangskosten. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige und erwerbsfähige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn‑, Beschäftigungs‑ oder Unternehmenssitz in Baden‑Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Um die Fachkursförderung in Anspruch zu nehmen, erhalten Sie als angemeldeter Teilnehmer automatisch und rechtzeitig vor Kursbeginn die Unterlagen proaktiv per E-Mail mit weiteren Details zugeschickt.
Weitere Informationen zur ESF Plus Fachkursförderung finden Sie unter www.esf-bw.de
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Termin
max. 15 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 90 UE
Mo
08:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 16:00 Uhr
Mi
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Do
08:00 - 16:00 Uhr
Fr
08:00 - 16:00 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 114, 2-FW-EFK-VZ
Gebühr
1.450 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
Termin
max. 15 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 90 UE
Mo
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Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 116, 2-FW-EFK-VZ
Gebühr
1.595 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
Termin
max. 15 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 90 UE
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08:00 - 16:00 Uhr
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Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 117, 2-FW-EFK-VZ
Gebühr
1.595 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
Termin
max. 15 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 90 UE
Mo
08:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 16:00 Uhr
Mi
08:00 - 16:00 Uhr
Do
08:00 - 16:00 Uhr
Fr
08:00 - 16:00 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 118, 2-FW-EFK-VZ
Gebühr
1.595 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
Termin
max. 15 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 90 UE
Mo
08:00 - 16:00 Uhr
Di
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Mi
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Do
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Fr
08:00 - 16:00 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 119, 2-FW-EFK-VZ
Gebühr
1.595 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
Termin
max. 15 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 90 UE
Mo
08:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 16:00 Uhr
Mi
08:00 - 16:00 Uhr
Do
08:00 - 16:00 Uhr
Fr
08:00 - 16:00 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 120, 2-FW-EFK-VZ
Gebühr
1.595 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
Termin
max. 15 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 90 UE
Mo
08:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 16:00 Uhr
Mi
08:00 - 16:00 Uhr
Do
08:00 - 16:00 Uhr
Fr
08:00 - 16:00 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 121, 2-FW-EFK-VZ
Gebühr
1.595 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
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max. 15 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 90 UE
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Di
08:00 - 16:00 Uhr
Mi
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Do
08:00 - 16:00 Uhr
Fr
08:00 - 16:00 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 122, 2-FW-EFK-VZ
Gebühr
1.595 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
Termin
max. 15 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 90 UE
Mo
08:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 16:00 Uhr
Mi
08:00 - 16:00 Uhr
Do
08:00 - 16:00 Uhr
Fr
08:00 - 16:00 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 123, 2-FW-EFK-VZ
Gebühr
1.595 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
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Antje Kött