Fachkundige Person für Hochvoltsysteme Stufe 2E-C gemäß DGUV 209-093
Arbeiten an spannungsfreien Hochvoltsystemen
Nächster Termin
Termine in Planung
max. 12 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 24 UE
Kursort
Ulm
Kurs-Nr.
5-FW-HV-DGUV-2EC
Für alle Arbeiten, die an Hochvoltsystemen durchgeführt werden, bedarf es einer elektrotechnischen Qualifikation der Beschäftigten nach DGUV 209-093 Stufe 2. Personen mit elektrotechnischer oder (z.B. aus einer Ausbildung oder einem Studium) wählen Einstieg C.
Themen
• Fach- und Führungsverantwortung
• Qualifikationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Tätigkeitsfeld
der Elektrotechnik vs. Hochvolttechnik
• Einsatz von Hochvolt-Systemen im Fahrzeug
• Aufbau und Wirkungsweise von Bordnetzen in Fahrzeugen
• Qualifikationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Tätigkeitsfeld
der Elektrotechnik vs. Hochvolttechnik
• Einsatz von Hochvolt-Systemen im Fahrzeug
• Aufbau und Wirkungsweise von Bordnetzen in Fahrzeugen
Zugangsvoraussetzungen
Personen mit elektrotechnischer Ausbildung, z.B. Industrieelektroniker und -elektronikerinnen, Elektromonteure und -monteurinnen, Elektroingenieureinnen und -ingenieure können an diesem Kurs teilnehmen.
Es handelt sich um eine Qualifizierung an Hochvoltsystemen in Forschung, Entwicklung und Produktion. Personen, die im Aftersales- bzw. Servicebereich tätig sind, können auch einen Hochvoltkurse 2S (ebenfalls gemäß DGUV 209-093) belegen.
Personen, die Arbeiten an HV-Systemen ausführen, bedarf es einer
elektrotechnischen Qualifikation der Beschäftigten nach Stufe 2E.
Es handelt sich um eine Qualifizierung an Hochvoltsystemen in Forschung, Entwicklung und Produktion. Personen, die im Aftersales- bzw. Servicebereich tätig sind, können auch einen Hochvoltkurse 2S (ebenfalls gemäß DGUV 209-093) belegen.
Personen, die Arbeiten an HV-Systemen ausführen, bedarf es einer
elektrotechnischen Qualifikation der Beschäftigten nach Stufe 2E.
Ihr Vorteil
Der Kurs beinhaltet 16 Unterrichtseinheiten Praxis in einer Kfz-Ausbildungswerkstatt.
Abschluss
Prüfung
Die Meisterprüfung findet im Anschluss an Ihren Meisterkurs statt.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Unser Tipp
Hinweis
Die Fachkunde ist mit einer Prüfung nachzuweisen und zu dokumentieren.
Unsere hochqualifizierten Dozenten verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit modernen Hochvoltsystemen und garantieren Ihnen eine erstklassige Ausbildung.
Unsere hochqualifizierten Dozenten verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit modernen Hochvoltsystemen und garantieren Ihnen eine erstklassige Ausbildung.
Lernplattform eCampus
Unser eCampus ermöglicht Ihnen einen leichten Einstieg in das Online-Lernen und macht das Lernen noch effizienter.
Die Lernplattform wird aktiv in den Unterricht einbezogen, begleitet Sie während Ihrer gesamten Kursdauer,
ergänzt und erweitert die Lerneinheiten der Dozierenden.
Sie haben auch außerhalb der Unterrichtszeit Zugriff auf Ihre Lernmaterialien sowie alle wichtigen Unterlagen und
weiterführende Materialien. Über die integrierte Kommunikationsfunktion können Sie sich mit
anderen Teilnehmenden sowie Dozierenden austauschen, Fragen stellen oder gemeinsam an Projekten arbeiten.
Förderung
ESF Fachkursförderung
Kursstart bis 31.08.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss von 30%, bei Teilnehmenden ab dem vollendeten 55. Lebensjahr reduzieren sich die Lehrgangskosten um 70%. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn‑, Beschäftigungs‑ oder Unternehmenssitz in Baden‑Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Kursstart ab 01.09.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss in Höhe von 45% der Lehrgangskosten. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige und erwerbsfähige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn‑, Beschäftigungs‑ oder Unternehmenssitz in Baden‑Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Um die Fachkursförderung in Anspruch zu nehmen, erhalten Sie als angemeldeter Teilnehmer automatisch und rechtzeitig vor Kursbeginn die Unterlagen proaktiv per E-Mail mit weiteren Details zugeschickt.
Weitere Informationen zur ESF Plus Fachkursförderung finden Sie unter www.esf-bw.de
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss von 30%, bei Teilnehmenden ab dem vollendeten 55. Lebensjahr reduzieren sich die Lehrgangskosten um 70%. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn‑, Beschäftigungs‑ oder Unternehmenssitz in Baden‑Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Kursstart ab 01.09.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss in Höhe von 45% der Lehrgangskosten. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige und erwerbsfähige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn‑, Beschäftigungs‑ oder Unternehmenssitz in Baden‑Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Um die Fachkursförderung in Anspruch zu nehmen, erhalten Sie als angemeldeter Teilnehmer automatisch und rechtzeitig vor Kursbeginn die Unterlagen proaktiv per E-Mail mit weiteren Details zugeschickt.
Weitere Informationen zur ESF Plus Fachkursförderung finden Sie unter www.esf-bw.de
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Sie haben Fragen?
Gunter Maetze