Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 C

Kleiner Asbestschein

Nächster Termin max. 20 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 18 UE
Do
07:30 - 17:00 Uhr
Fr
07:30 - 17:30 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 57, 1-FW-ASBEST-VZ
Gebühr
1.045 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
Sie haben Fragen? Sabine Endres Telefon 0731 1425-7213 weiterbildung@hwk-ulm.de
Bestens gerüstet: Der sachgemäße Umgang mit asbesthaltigen Materialien erfordert einen Sachkundenachweis, welchen Sie in diesem 2-tägigen Lehrgang erhalten. Sie erlernen die erforderlichen Kenntnisse über den richtigen Umgang mit Asbestmaterialien nach TRGS 519, Anlage 4. Abschließend findet eine Prüfung des Regierungspräsidiums Tübingen statt.
• Herkunft, Verwendung und Materialeigenschaften von Asbest
• Schwach und fest gebundene Asbestprodukte, Unterscheidung und Sanierungsbedarf
• Gefährdungen und Berufskrankheiten bei Arbeiten mit Asbest
• Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an festgebundenen Asbestzementprodukten, Arbeitsverfahren geringer Exposition
• Gesetzliche Grundlagen (GefStoffV, Reach-V, ChemG, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, StGB)
• TOP-Konzept des Arbeitsschutzes
• Organisatorische Vorarbeiten (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, arbeitsmedizinische Vorsorge)
• Persönliche Schutzausrüstung
• Änderungen in den Vorschriften, Neuerungen
Nach diesem Kurs sind Sie zu folgenden Aufgaben befähigt:
• Durchführung & Beaufsichtigung von jeglichen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestzementprodukten gemäß Anlage 4 TRGS 519
• Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519
• Anwendung sämtlicher „Emissionsarmer Verfahren“ nach Nummer 2.9 TRGS 519, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft und anerkannt sind (vgl. auch DGUV Information 201-012 bzw. BGI 664)
• Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbest-Produkten nach Nummer 2.10 TRGS 519
Zugangsvoraussetzungen Dieser Sachkundelehrgang richtet sich an Bauleiter, SiGeKo, Architekten, Handwerker (z.B. Dachdecker, Zimmerer, SHK, Schornsteinfeger, Elektroinstallateure), Entsorger, industrielle Dienstleister im Gebäudesektor, die Umgang mit Asbest haben. Aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abbruchunternehmen, die in Kontakt mit Asbest kommen könnten und Sachverständige aus dem Bauwesen, SiGe-Koordinatoren oder Quereinsteiger.
Ihr Vorteil • Durchführung & Beaufsichtigung von jeglichen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestzementprodukten gemäß Anlage 4 TRGS 519
• Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519
• Anwendung sämtlicher „Emissionsarmer Verfahren“ nach Nummer 2.9 TRGS 519, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft und anerkannt sind (vgl. auch DGUV Information 201-012 bzw. BGI 664)
• Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbest-Produkten nach Nummer 2.10 TRGS 519
Abschluss Zertifikat nach Prüfung

Prüfung Der Fachkurs endet mit einer Prüfung, die vom Regierungspräsidium Tübingen abgenommen wird.
Hinweis Alle 6 Jahre ist eine Auffrischung der Asbest-Sachkunde gesetzlich vorgeschrieben, um die Gültigkeit des Zertifikats zu erhalten.
Lernplattform eCampus Unser eCampus ermöglicht Ihnen einen leichten Einstieg in das Online-Lernen und macht das Lernen noch effizienter. Die Lernplattform wird aktiv in den Unterricht einbezogen, begleitet Sie während Ihrer gesamten Kursdauer, ergänzt und erweitert die Lerneinheiten der Dozierenden. Sie haben auch außerhalb der Unterrichtszeit Zugriff auf Ihre Lernmaterialien sowie alle wichtigen Unterlagen und weiterführende Materialien. Über die integrierte Kommunikationsfunktion können Sie sich mit anderen Teilnehmenden sowie Dozierenden austauschen, Fragen stellen oder gemeinsam an Projekten arbeiten.
Förderung ESF Fachkursförderung Kursstart bis 31.08.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss von 30%, bei Teilnehmenden ab dem vollendeten 55. Lebensjahr reduzieren sich die Lehrgangskosten um 70%. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn-, Beschäftigungs- oder Unternehmenssitz in Baden-Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.

Kursstart ab 01.09.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss in Höhe von 45% der Lehrgangskosten. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige und erwerbsfähige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn- , Beschäftigungs- oder Unternehmenssitz in Baden-Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.

Um die Fachkursförderung in Anspruch zu nehmen, erhalten Sie als angemeldeter Teilnehmer automatisch und rechtzeitig vor Kursbeginn die Unterlagen proaktiv per E-Mail mit weiteren Details zugeschickt.

Weitere Informationen zur ESF Plus Fachkursförderung finden Sie unter www.esf-bw.de

Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.

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