Beratungskompetenz in der Gebäudeautomation - Smart Building
Anforderungen gemäß § 71a GEG sowie Förderkriterien des BEG!
Nächster Termin
max. 15 Teilnehmer
Kurstyp
Hybrid-Lehrgang, 8 UE
Mi
09:00 - 17:00 Uhr
Kursort
WBZU, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 2, 5-FW-AUFBAU-SMART
Gebühr
450 Euro
Maßnahmen der Gebäudeautomation sind im Rahmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) förderfähig!
Erweitern Sie mit unserem Seminar gezielt Ihre Beratungskompetenz in einem stark wachsenden, bislang noch unterschätzten Markt. Der Trend zum Smart Building und die damit einhergehende höhere Energieeffizienz durch Automation ist nicht zu verkennen. Sie erhalten einen strukturierten Überblick über die gesamte Themenvielfalt des Smart Building und entwickeln die Fähigkeit, das energetische Einsparpotenzial durch Gebäudeautomation fundiert einzuschätzen und überzeugend zu kommunizieren.
Erweitern Sie mit unserem Seminar gezielt Ihre Beratungskompetenz in einem stark wachsenden, bislang noch unterschätzten Markt. Der Trend zum Smart Building und die damit einhergehende höhere Energieeffizienz durch Automation ist nicht zu verkennen. Sie erhalten einen strukturierten Überblick über die gesamte Themenvielfalt des Smart Building und entwickeln die Fähigkeit, das energetische Einsparpotenzial durch Gebäudeautomation fundiert einzuschätzen und überzeugend zu kommunizieren.
• Markttrends und Nutzeranalysen: Was will der Mensch wirklich? Was ist hinsichtlich der späteren Akzeptanz zu beachten?
• Gesetzliche Anforderungen aufgrund von GEG (Gebäudeenergiegesetz) inkl. DINV V 18599 und EPBD (European Performance of Buildings Directive) inkl. Unterscheidung in Neubau und Bestandsgebäude
• DIN EN ISO 52120 als Grundlage des Lastenhefts (funktionale Anforderungen an die Gebäudeautomation in Bezug auf den energieeffizienten Betrieb der technischen Gebäudeausrüstung)
• DIN V 18599-11 (bereits zurückgezogen)
versus DIN/TS 18599-11 (Nachfolger)
• Abschätzung des energetischen Einsparpotenzials durch GA
• Systeme der Gebäudeautomation im Vergleich - welche Technologien eignen sich für welche Anforderungen?
• Übersicht über Fördermöglichkeiten des BEG (BAFA, KfW)
• Vorlagen/Textblöcke für den Entwurf eines hersteller- und produktneutralen Lastenhefts (z.B. für Ausschreibungen bzw. langfristige Dokumentation)
• Gesetzliche Anforderungen aufgrund von GEG (Gebäudeenergiegesetz) inkl. DINV V 18599 und EPBD (European Performance of Buildings Directive) inkl. Unterscheidung in Neubau und Bestandsgebäude
• DIN EN ISO 52120 als Grundlage des Lastenhefts (funktionale Anforderungen an die Gebäudeautomation in Bezug auf den energieeffizienten Betrieb der technischen Gebäudeausrüstung)
• DIN V 18599-11 (bereits zurückgezogen)
versus DIN/TS 18599-11 (Nachfolger)
• Abschätzung des energetischen Einsparpotenzials durch GA
• Systeme der Gebäudeautomation im Vergleich - welche Technologien eignen sich für welche Anforderungen?
• Übersicht über Fördermöglichkeiten des BEG (BAFA, KfW)
• Vorlagen/Textblöcke für den Entwurf eines hersteller- und produktneutralen Lastenhefts (z.B. für Ausschreibungen bzw. langfristige Dokumentation)
Das Seminar gibt einen Überblick über die Themenvielfalt und bietet Orientierung zur weiteren Vertiefung. Hierfür werden in diesem Tagesseminar hilfreiche Materialien (Analysen, Checklisten,
Kostenrichtwerte etc.) zur direkten Übertragung auf das eigene Geschäftsumfeld vorgestellt und
angewandt.
Mit dem GEG 2024 (Gebäudeenergiegesetz) wird erstmals ein Mindestautomatisierungsgrad für Nichtwohngebäude gefordert. Weitere Verschärfungen sind in naher Zukunft zu erwarten, denn noch sind nicht alle Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2018 (European Performance of Buildings Directive) umgesetzt und eine weitere umzusetzende Verschärfung ist über die EPBD 2024 bereits beschlossen. Dabei sind Maßnahmen der Gebäudeautomation im Rahmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) förderfähig. Somit sollte die Thematik der Gebäudeautomation bereits jetzt im Umfeld der ganzheitlichen Energieberatung mit enthalten sein.
Kostenrichtwerte etc.) zur direkten Übertragung auf das eigene Geschäftsumfeld vorgestellt und
angewandt.
Mit dem GEG 2024 (Gebäudeenergiegesetz) wird erstmals ein Mindestautomatisierungsgrad für Nichtwohngebäude gefordert. Weitere Verschärfungen sind in naher Zukunft zu erwarten, denn noch sind nicht alle Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2018 (European Performance of Buildings Directive) umgesetzt und eine weitere umzusetzende Verschärfung ist über die EPBD 2024 bereits beschlossen. Dabei sind Maßnahmen der Gebäudeautomation im Rahmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) förderfähig. Somit sollte die Thematik der Gebäudeautomation bereits jetzt im Umfeld der ganzheitlichen Energieberatung mit enthalten sein.
Zugangsvoraussetzungen
Dieses Seminar richtet sich an Energieberaterinnen und Energieberater, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, Elektrotechniker sowie Installateure- und Heizungsbauer, die ihr Fachwissen vertiefen und ihre Kompetenz erweitern möchten.
Ihr Vorteil
- Die Inhalte des Aufbaukurses erfüllen die Anforderungen des DENA-Weiterbildungskatalogs.
- Teilnahmebescheinigung mit Weiterbildungscode für die Anerkennung durch die DENA
- Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
- Kursgebühr inklusive Lernmaterial und Verpflegung
- Kompetente und kompakte Wissensvermittlung durch unseren Fach-Dozenten
- Moderne Seminarräume
- Teilnahmebescheinigung mit Weiterbildungscode für die Anerkennung durch die DENA
- Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
- Kursgebühr inklusive Lernmaterial und Verpflegung
- Kompetente und kompakte Wissensvermittlung durch unseren Fach-Dozenten
- Moderne Seminarräume
Abschluss
Prüfung
Die Meisterprüfung findet im Anschluss an Ihren Meisterkurs statt.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Unser Tipp
Hinweis
Lernplattform eCampus
Unser eCampus ermöglicht Ihnen einen leichten Einstieg in das Online-Lernen und macht das Lernen noch effizienter.
Die Lernplattform wird aktiv in den Unterricht einbezogen, begleitet Sie während Ihrer gesamten Kursdauer,
ergänzt und erweitert die Lerneinheiten der Dozierenden.
Sie haben auch außerhalb der Unterrichtszeit Zugriff auf Ihre Lernmaterialien sowie alle wichtigen Unterlagen und
weiterführende Materialien. Über die integrierte Kommunikationsfunktion können Sie sich mit
anderen Teilnehmenden sowie Dozierenden austauschen, Fragen stellen oder gemeinsam an Projekten arbeiten.
Förderung
ESF Fachkursförderung
Kursstart bis 31.08.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss von 30%, bei Teilnehmenden ab dem vollendeten 55. Lebensjahr reduzieren sich die Lehrgangskosten um 70%. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn‑, Beschäftigungs‑ oder Unternehmenssitz in Baden‑Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Kursstart ab 01.09.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss in Höhe von 45% der Lehrgangskosten. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige und erwerbsfähige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn‑, Beschäftigungs‑ oder Unternehmenssitz in Baden‑Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Um die Fachkursförderung in Anspruch zu nehmen, erhalten Sie als angemeldeter Teilnehmer automatisch und rechtzeitig vor Kursbeginn die Unterlagen proaktiv per E-Mail mit weiteren Details zugeschickt.
Weitere Informationen zur ESF Plus Fachkursförderung finden Sie unter www.esf-bw.de
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss von 30%, bei Teilnehmenden ab dem vollendeten 55. Lebensjahr reduzieren sich die Lehrgangskosten um 70%. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn‑, Beschäftigungs‑ oder Unternehmenssitz in Baden‑Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Kursstart ab 01.09.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss in Höhe von 45% der Lehrgangskosten. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige und erwerbsfähige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn‑, Beschäftigungs‑ oder Unternehmenssitz in Baden‑Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Um die Fachkursförderung in Anspruch zu nehmen, erhalten Sie als angemeldeter Teilnehmer automatisch und rechtzeitig vor Kursbeginn die Unterlagen proaktiv per E-Mail mit weiteren Details zugeschickt.
Weitere Informationen zur ESF Plus Fachkursförderung finden Sie unter www.esf-bw.de
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Sie haben Fragen?
Sandra Spang