TRWI - Technische Regeln für Trinkwasserinstallation
Fachnachweis der notwendigen Befähigung zur Eintragung beim Wasserversorger
Nächster Termin
max. 16 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 80 UE
Mo
07:30 - 15:00 Uhr
Di
07:30 - 15:00 Uhr
Mi
07:30 - 15:00 Uhr
Do
07:30 - 15:00 Uhr
Fr
07:30 - 14:30 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 15, 1-FW-TRWI
Gebühr
2.640 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
Die Arbeit mit Trinkwasserinstallationen erfordern höchste Hygieneansprüche. Daher dürfen Arbeiten an Trinkwasser-Installationen - wie in der AVBWasserV geregelt - nur von Fachunternehmen vorgenommen werden, die in das Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind.
Qualifizieren Sie sich weiter, um die Anforderungen der Netzbetreiber für die Eintragung ins Installateurverzeichnis zu erfüllen. Dieser 80-stündige Lehrgang vermittelt Ihnen die technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen und erweitert damit Ihre Qualifikationen im SHK-Handwerk.
Bitte beachten Sie: Voraussetzung für die Eintragung in ein Installateurverzeichnis ist die Eintragung in die Handwerksrolle in einem einschlägigen Gewerk und die ausreichende fachliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft (siehe Zugangsvoraussetzungen unter Kursdetails).
Qualifizieren Sie sich weiter, um die Anforderungen der Netzbetreiber für die Eintragung ins Installateurverzeichnis zu erfüllen. Dieser 80-stündige Lehrgang vermittelt Ihnen die technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen und erweitert damit Ihre Qualifikationen im SHK-Handwerk.
Bitte beachten Sie: Voraussetzung für die Eintragung in ein Installateurverzeichnis ist die Eintragung in die Handwerksrolle in einem einschlägigen Gewerk und die ausreichende fachliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft (siehe Zugangsvoraussetzungen unter Kursdetails).
Themen
Rechtliche Voraussetzungen für Arbeiten an Trinkwasserinstallationen
Planung und Ausführung, Bauteile, Apparate und Werkstoffe
Ermittlung Rohrdurchmesser
Druckerhöhung und Druckminderung
Erhaltung der Trinkwassergüte
Feuerlösch- und Brandschutzanlagen
Betrieb von Anlagen und Instandhaltung
Techniken und Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser
Werkstoffe, Verbindungstechniken und Bauteile
Hygiene und gesundheitliche Anforderungen
Installationsanlagen im häuslichen Bereich
Trinkwassererwärmung
Planung und Ausführung, Bauteile, Apparate und Werkstoffe
Ermittlung Rohrdurchmesser
Druckerhöhung und Druckminderung
Erhaltung der Trinkwassergüte
Feuerlösch- und Brandschutzanlagen
Betrieb von Anlagen und Instandhaltung
Techniken und Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser
Werkstoffe, Verbindungstechniken und Bauteile
Hygiene und gesundheitliche Anforderungen
Installationsanlagen im häuslichen Bereich
Trinkwassererwärmung
Zugangsvoraussetzungen
Den Sachkundenachweis für die Eintragung beim Wasserversorger benötigen u.a. folgende Personengruppen:
- Meistertitel im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (Prüfung ab 2003) mit Bescheinigung zum Fach Sicherheits- und Instandhaltungstechnik (mit < 50 P.)
- Meistertitel im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk nach der Prüfungsverordnung für Zentralheizungs- und Lüftungsbauer (Prüfung 1998 - 2003) mit Anhang zum Meisterprüfungszeugnis (Nachweis Fachgebiet Heizungsbau)
- Meistertitel im Zentralheizungs- und Lüftungsbauhandwerk (Prüfung vor 1998)
- Ausbildung an einer staatlichen oder anerkannten Fachschule für Technik (Fachrichtung Sanitärtechnik, Versorgungstechnik ohne Nachweis gleichwertiger Kenntnisse)
- Ausbildung an einer staatlichen oder anerkannten Fachschule für Technik (Fachrichtung Klima- und Lüftungstechnik, Heizungs- und Lüftungstechnik)
- Diplom-Ingenieur (FH, TU), Bachelor oder Master of Science: Versorgungstechnik, Betriebs- und Versorgungstechnik, Energie- und Wärmetechnik, Maschinenbau, Produktionstechnik, Verfahrenstechnik, Schiffmaschinenbau und Schiffbetriebstechnik, Sanitärtechnik (HLS-Technik) ohne Nachweis gleichwertiger Kenntnisse
- Ausübungsberechtigung gem. § 7 b HWO (Altgesellenregelung) für Inhaber einer Gesellenprüfung im Installateur- und Heizungshandwerk oder im Gas- und Wasserinstallateurhandwerk oder im Zentralheizungs- und Lüftungsbauerhandwerk
- Ausnahmebewilligung gem. § 8 HWO
Für eine Teilnahme ist der Nachweis der oben genannten Qualifikationen und über die Eintragung in die Handwerksrolle im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk erforderlich.
- Meistertitel im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (Prüfung ab 2003) mit Bescheinigung zum Fach Sicherheits- und Instandhaltungstechnik (mit < 50 P.)
- Meistertitel im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk nach der Prüfungsverordnung für Zentralheizungs- und Lüftungsbauer (Prüfung 1998 - 2003) mit Anhang zum Meisterprüfungszeugnis (Nachweis Fachgebiet Heizungsbau)
- Meistertitel im Zentralheizungs- und Lüftungsbauhandwerk (Prüfung vor 1998)
- Ausbildung an einer staatlichen oder anerkannten Fachschule für Technik (Fachrichtung Sanitärtechnik, Versorgungstechnik ohne Nachweis gleichwertiger Kenntnisse)
- Ausbildung an einer staatlichen oder anerkannten Fachschule für Technik (Fachrichtung Klima- und Lüftungstechnik, Heizungs- und Lüftungstechnik)
- Diplom-Ingenieur (FH, TU), Bachelor oder Master of Science: Versorgungstechnik, Betriebs- und Versorgungstechnik, Energie- und Wärmetechnik, Maschinenbau, Produktionstechnik, Verfahrenstechnik, Schiffmaschinenbau und Schiffbetriebstechnik, Sanitärtechnik (HLS-Technik) ohne Nachweis gleichwertiger Kenntnisse
- Ausübungsberechtigung gem. § 7 b HWO (Altgesellenregelung) für Inhaber einer Gesellenprüfung im Installateur- und Heizungshandwerk oder im Gas- und Wasserinstallateurhandwerk oder im Zentralheizungs- und Lüftungsbauerhandwerk
- Ausnahmebewilligung gem. § 8 HWO
Für eine Teilnahme ist der Nachweis der oben genannten Qualifikationen und über die Eintragung in die Handwerksrolle im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk erforderlich.
Ihr Vorteil
Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie:
- eine Teilnahmebescheinigung
- ein Zertifikat von der Handwerkskammer Ulm sowie
- eine Bescheinigung des Fachverband Sanitär-Heizung-Klima BW und Verband für Energie- und Wasserwirtschaft BW
Mit der Bescheinigung können Sie sich von den Versorgungsunternehmen in das Installateurverzeichnis eintragen lassen und offiziell tätig werden.
- eine Teilnahmebescheinigung
- ein Zertifikat von der Handwerkskammer Ulm sowie
- eine Bescheinigung des Fachverband Sanitär-Heizung-Klima BW und Verband für Energie- und Wasserwirtschaft BW
Mit der Bescheinigung können Sie sich von den Versorgungsunternehmen in das Installateurverzeichnis eintragen lassen und offiziell tätig werden.
Prüfung
Die Lehrgangsentgelte werden inkl. Prüfungsentgelt in Rechnung gestellt.
Prüfung
Die Meisterprüfung findet im Anschluss an Ihren Meisterkurs statt.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Unser Tipp
Hinweis
Der Lehrgang ist vom Landesinstallateurausschuss Baden-Württemberg als Sachkundenachweis für die ausreichende fachliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft anerkannt. Nach bestandener Prüfung sind die fachlichen Voraussetzungen für die Eintragung beim Wasserversorger nachgewiesen.
Neue Merkblätter zur Eintragung in ein Installateur-Verzeichnis
Weitere Informationen finden Sie hier .
Neue Merkblätter zur Eintragung in ein Installateur-Verzeichnis
Weitere Informationen finden Sie hier .
Lernplattform eCampus
Unser eCampus ermöglicht Ihnen einen leichten Einstieg in das Online-Lernen und macht das Lernen noch effizienter.
Die Lernplattform wird aktiv in den Unterricht einbezogen, begleitet Sie während Ihrer gesamten Kursdauer,
ergänzt und erweitert die Lerneinheiten der Dozierenden.
Sie haben auch außerhalb der Unterrichtszeit Zugriff auf Ihre Lernmaterialien sowie alle wichtigen Unterlagen und
weiterführende Materialien. Über die integrierte Kommunikationsfunktion können Sie sich mit
anderen Teilnehmenden sowie Dozierenden austauschen, Fragen stellen oder gemeinsam an Projekten arbeiten.
Förderung
ESF Fachkursförderung
Kursstart bis 31.08.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss von 30%, bei Teilnehmenden ab dem vollendeten 55. Lebensjahr reduzieren sich die Lehrgangskosten um 70%. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn-, Beschäftigungs- oder Unternehmenssitz in Baden-Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Kursstart ab 01.09.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss in Höhe von 45% der Lehrgangskosten. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige und erwerbsfähige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn- , Beschäftigungs- oder Unternehmenssitz in Baden-Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Um die Fachkursförderung in Anspruch zu nehmen, erhalten Sie als angemeldeter Teilnehmer automatisch und rechtzeitig vor Kursbeginn die Unterlagen proaktiv per E-Mail mit weiteren Details zugeschickt.
Weitere Informationen zur ESF Plus Fachkursförderung finden Sie unter www.esf-bw.de
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss von 30%, bei Teilnehmenden ab dem vollendeten 55. Lebensjahr reduzieren sich die Lehrgangskosten um 70%. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn-, Beschäftigungs- oder Unternehmenssitz in Baden-Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Kursstart ab 01.09.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss in Höhe von 45% der Lehrgangskosten. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige und erwerbsfähige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn- , Beschäftigungs- oder Unternehmenssitz in Baden-Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Um die Fachkursförderung in Anspruch zu nehmen, erhalten Sie als angemeldeter Teilnehmer automatisch und rechtzeitig vor Kursbeginn die Unterlagen proaktiv per E-Mail mit weiteren Details zugeschickt.
Weitere Informationen zur ESF Plus Fachkursförderung finden Sie unter www.esf-bw.de
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Termin
max. 20 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 80 UE
Mo
07:30 - 15:00 Uhr
Di
07:30 - 15:00 Uhr
Mi
07:30 - 15:00 Uhr
Do
07:30 - 15:00 Uhr
Fr
07:30 - 14:30 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 16, 1-FW-TRWI
Gebühr
2.640 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
Termin
max. 20 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 80 UE
Mo
07:30 - 15:00 Uhr
Di
07:30 - 15:00 Uhr
Mi
07:30 - 15:00 Uhr
Do
07:30 - 15:00 Uhr
Fr
07:30 - 14:30 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 17, 1-FW-TRWI
Gebühr
2.640 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
Sie haben Fragen?
Manja Feurle