Auffrischung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 5

Nächster Termin max. 20 Teilnehmer
Kurstyp
Tageslehrgang, 10 UE
Fr
08:30 - 16:30 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 35, 1-FW-ASBEST-AUFF
Gebühr
528 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
Sie haben Fragen? Sabine Endres Telefon 0731 1425-7213 weiterbildung@hwk-ulm.de
Zeit für die verpflichtende Erneuerung Ihres Asbest-Sachkundenachweis? Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) für Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an fest gebundenen Asbestprodukten (TRGS 519) fordern eine Auffrischung der Sachkunde vor dem Ablauf der Frist von 6 Jahren. Durch das Absolvieren dieses Auffrischungskurses erhalten Sie den benötigten Nachweis. Auch für diesen Kurs können Sie ESF-Fachkursförderung beantragen!
Themen • Herkunft, Verwendung, Materialeigenschaften von Asbest
• Schwach gebundene / fest gebundene Asbestprodukte, Unterscheidung und Sanierungsbedarf
• Gefährdungen und Berufskrankheiten bei Arbeiten mit Asbest
• Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an festgebundenen Asbestzementprodukten, - Arbeitsverfahren geringer Exposition
• Gesetzliche Grundlagen (GefStoffV, Reach-V, ChemG, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, StGB)
• TOP-Konzept des Arbeitsschutzes
• Organisatorische Vorarbeiten (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, arbeitsmedizinische Vorsorge)
• Persönliche Schutzausrüstung
• Änderungen in den Vorschriften, Neuerungen
Zugangsvoraussetzungen Teilnahmevoraussetzung für diesen Fortbildungslehrgang ist die Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7.
Eine Bestätigung der aktuellen Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 ist bei Anmeldung vorzulegen.
Abschluss Zertifikat

Hinweis Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, behalten bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.
Förderung ESF Fachkursförderung Kursstart bis 31.08.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss von 30%, bei Teilnehmenden ab dem vollendeten 55. Lebensjahr reduzieren sich die Lehrgangskosten um 70%. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn-, Beschäftigungs- oder Unternehmenssitz in Baden-Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.

Kursstart ab 01.09.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss in Höhe von 45% der Lehrgangskosten. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige und erwerbsfähige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn- , Beschäftigungs- oder Unternehmenssitz in Baden-Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.

Um die Fachkursförderung in Anspruch zu nehmen, erhalten Sie als angemeldeter Teilnehmer automatisch und rechtzeitig vor Kursbeginn die Unterlagen proaktiv per E-Mail mit weiteren Details zugeschickt.

Weitere Informationen zur ESF Plus Fachkursförderung finden Sie unter www.esf-bw.de

Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.

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