TREI 80 - Technische Regeln der Elektroinstallation
Vorbereitungslehrgang für den Nachweis der TREI-Sachkunde
Nächster Termin
max. 10 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 80 UE
Mo
08:00 - 17:00 Uhr
Di
08:00 - 17:00 Uhr
Mi
08:00 - 17:00 Uhr
Do
08:00 - 17:00 Uhr
Fr
08:00 - 17:00 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Kurs-Nr.
Kurs 15, 1-FW-TREI 80
Gebühr
2.430 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
Zum Errichten, Ändern und Erweitern elektrischer Anlagen am öffentlichen Niederspannungsnetz ist die Eintragung des Elektroinstallationsunternehmens in das Installateurverzeichnis eines Verteilnetzbetreibers (VNB) erforderlich. Voraussetzung zur Eintragung ist u. a. ein TREI-Sachkundenachweis, der die Qualifikation des Antragstellers/ der Antragstellerin bestätigt. Zur Vorbereitung auf den TREI-Sachkundenachweis bieten wir einen Lehrgang Technischen Regeln Elektroinstallation (TREI80) an. Der Lehrgang vermittelt die theoretischen Kenntnisse, die durch praktische Übungen ergänzt werden.
• Rechtlicher Rahmen
Gesetze, Verordnungen, Normen
Technische Vorschriften
Anerkannte Regeln der Technik
Haftungsfragen
• Einschlägige Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit
und Ausrüstungsanforderungen
Prävention im Arbeitsschutz (BGV A1)
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3)
Schutzmaßnahmen
• Prüfen und Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen, Erzeugungsanlagen und Geräten
inkl. Dokumentation
Erstprüfung
Messtechnik
Durchführung der Messungen an VDE-Prüfplätzen
Gesetze, Verordnungen, Normen
Technische Vorschriften
Anerkannte Regeln der Technik
Haftungsfragen
• Einschlägige Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit
und Ausrüstungsanforderungen
Prävention im Arbeitsschutz (BGV A1)
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3)
Schutzmaßnahmen
• Prüfen und Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen, Erzeugungsanlagen und Geräten
inkl. Dokumentation
Erstprüfung
Messtechnik
Durchführung der Messungen an VDE-Prüfplätzen
• Schaltanlagen und Verteiler
Installationsbestimmungen
Kabel und Leitungen
Schutz gegen Überstrom und Kurzschluss
• Projektierungsgrundlagen für elektrische Anlagen
Licht- und Installationsplanung
• Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte zum Anschluss an das Niederspannungsnetz
Anschlussbedingungen
Richtlinien der Netzbetreiber
Installationsbestimmungen
Kabel und Leitungen
Schutz gegen Überstrom und Kurzschluss
• Projektierungsgrundlagen für elektrische Anlagen
Licht- und Installationsplanung
• Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte zum Anschluss an das Niederspannungsnetz
Anschlussbedingungen
Richtlinien der Netzbetreiber
Zugangsvoraussetzungen
Personen, die dem Elektrotechnikermeister gewerberechtlich gleichgestellt sind und die eine Eintragung in das Installateurverzeichnis des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) anstreben.
Elektrotechnische Kenntnisse und Fertigkeiten aus einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Elektrobereich (Ingenieure, Absolventen von techn. Hochschulen und staatl. oder staatl. anerkannten Fachschulen für Technik, Handwerksmeister, Industriemeister und die Gesellen (G6) mit mindestens sechs Jahren Berufserfahrung (hier aber mit einer 4-jährigen leitenden Tätigkeit)), aber auch Personen aus dem erweiterten Kreis des EU-Binnenmarktes (Handwerksordnung § 7b, Absatz 1 Nr. 2).
Auf Basis der 7a-Verbändevereinbarung können auch Betriebsinhaber aus dem SHK Handwerk den Kurs besuchen um gewerkeübergreifende Tätigkeiten zu übernehmen. Neben dieser gewerberechtlichen Voraussetzung ist auch eine energierechtliche Zulassung erforderlich; die Eintragung in die Installateurverzeichnisse.
Bitte beachten Sie auch dringend die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung. Hierfür hat der Fachverband eine umfangreiche Informationsseite erstellt, die Sie hier aufrufen können.
Elektrotechnische Kenntnisse und Fertigkeiten aus einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Elektrobereich (Ingenieure, Absolventen von techn. Hochschulen und staatl. oder staatl. anerkannten Fachschulen für Technik, Handwerksmeister, Industriemeister und die Gesellen (G6) mit mindestens sechs Jahren Berufserfahrung (hier aber mit einer 4-jährigen leitenden Tätigkeit)), aber auch Personen aus dem erweiterten Kreis des EU-Binnenmarktes (Handwerksordnung § 7b, Absatz 1 Nr. 2).
Auf Basis der 7a-Verbändevereinbarung können auch Betriebsinhaber aus dem SHK Handwerk den Kurs besuchen um gewerkeübergreifende Tätigkeiten zu übernehmen. Neben dieser gewerberechtlichen Voraussetzung ist auch eine energierechtliche Zulassung erforderlich; die Eintragung in die Installateurverzeichnisse.
Bitte beachten Sie auch dringend die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung. Hierfür hat der Fachverband eine umfangreiche Informationsseite erstellt, die Sie hier aufrufen können.
Ihr Vorteil
Abschluss
Mit bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat des Bundesinstallateurausschuss (BIA Strom) als Vorlage zur Eintragung in das Installateurverzeichnis des Verteilnetzbetreibers (VNB Strom).
Prüfung
Der Nachweis der TREI-Sachkunde erfolgt im Anschluss an den Vorbereitungslehrgang beim Landesinstallateurausschuss Baden-Württemberg (LIA Strom BW).
Für die TREI-Sachkundeprüfung wird separat eine Prüfungsgebühr von mind. 625,00 € zzgl. MwSt. erhoben (vgl. Verfahrensordnung zur jeweiligen TREI-Sachkundeprüfung).
Die Anmeldung und Abrechnung zur Prüfung erfolgt über die FEU GmbH, Voltastrasse 12, 70376 Stuttgart, die vom LIA Strom BW hiermit beauftragt ist.
Der Prüfungsteil A „Schriftlicher Kenntnisnachweis“ (Umfang 120 Minuten) findet an der Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm statt.
Die Prüfungsteil B „Praktische Prüfung“ (45 Minuten) und der Prüfungsteil C „Fachgespräch“ (30 Minuten) selbst werden ausschließlich am Standort des LIA Strom BW in Stuttgart durchgeführt.
Für die TREI-Sachkundeprüfung wird separat eine Prüfungsgebühr von mind. 625,00 € zzgl. MwSt. erhoben (vgl. Verfahrensordnung zur jeweiligen TREI-Sachkundeprüfung).
Die Anmeldung und Abrechnung zur Prüfung erfolgt über die FEU GmbH, Voltastrasse 12, 70376 Stuttgart, die vom LIA Strom BW hiermit beauftragt ist.
Der Prüfungsteil A „Schriftlicher Kenntnisnachweis“ (Umfang 120 Minuten) findet an der Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm statt.
Die Prüfungsteil B „Praktische Prüfung“ (45 Minuten) und der Prüfungsteil C „Fachgespräch“ (30 Minuten) selbst werden ausschließlich am Standort des LIA Strom BW in Stuttgart durchgeführt.
Prüfung
Die Meisterprüfung findet im Anschluss an Ihren Meisterkurs statt.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Unser Tipp
Hinweis
Der Lehrgang wird nur in Vollzeit (zwei Wochen) angeboten und findet dreimal jährlich mit jeweils max. 16 Teilnehmenden statt.
Woche 1 von Montag bis Freitag
Woche 2 von Montag bis Donnerstag
Die Unterrichtszeiten sind jeweils von 7.30 bis 16 Uhr.
Abweichend: 1. Montag ab 9 Uhr (bis 17.30 Uhr), Freitag bis 12 Uhr, 2. Donnerstag bis 12 Uhr
2.11.2026 bis 12.11.2026
Die Kurstermine für das Jahr 2027 stehen derzeit noch nicht fest (Stand: 30.03.2026).
Das Interesse an dem Lehrgang ist sehr hoch, weshalb wir eine lange Warteliste haben. Bevor wir die Anmeldung hier freischalten können, werden zunächst alle verfügbaren Plätze den Personen auf der Warteliste angeboten. Alle übrigen Plätze stehen zur Anmeldung (Buchung) über diese Seite zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Den Link für das Formular „Anmeldung WARTELISTE“ können Sie hier abrufen und an die zuständige Mitarbeiterin ausgefüllt per E-Mail zusenden.
Woche 1 von Montag bis Freitag
Woche 2 von Montag bis Donnerstag
Die Unterrichtszeiten sind jeweils von 7.30 bis 16 Uhr.
Abweichend: 1. Montag ab 9 Uhr (bis 17.30 Uhr), Freitag bis 12 Uhr, 2. Donnerstag bis 12 Uhr
2.11.2026 bis 12.11.2026
Die Kurstermine für das Jahr 2027 stehen derzeit noch nicht fest (Stand: 30.03.2026).
Das Interesse an dem Lehrgang ist sehr hoch, weshalb wir eine lange Warteliste haben. Bevor wir die Anmeldung hier freischalten können, werden zunächst alle verfügbaren Plätze den Personen auf der Warteliste angeboten. Alle übrigen Plätze stehen zur Anmeldung (Buchung) über diese Seite zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Den Link für das Formular „Anmeldung WARTELISTE“ können Sie hier abrufen und an die zuständige Mitarbeiterin ausgefüllt per E-Mail zusenden.
Lernplattform eCampus
Unser eCampus ermöglicht Ihnen einen leichten Einstieg in das Online-Lernen und macht das Lernen noch effizienter.
Die Lernplattform wird aktiv in den Unterricht einbezogen, begleitet Sie während Ihrer gesamten Kursdauer,
ergänzt und erweitert die Lerneinheiten der Dozierenden.
Sie haben auch außerhalb der Unterrichtszeit Zugriff auf Ihre Lernmaterialien sowie alle wichtigen Unterlagen und
weiterführende Materialien. Über die integrierte Kommunikationsfunktion können Sie sich mit
anderen Teilnehmenden sowie Dozierenden austauschen, Fragen stellen oder gemeinsam an Projekten arbeiten.
Förderung
ESF Fachkursförderung
Kursstart bis 31.08.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss von 30%, bei Teilnehmenden ab dem vollendeten 55. Lebensjahr reduzieren sich die Lehrgangskosten um 70%. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn‑, Beschäftigungs‑ oder Unternehmenssitz in Baden‑Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Kursstart ab 01.09.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss in Höhe von 45% der Lehrgangskosten. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige und erwerbsfähige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn‑, Beschäftigungs‑ oder Unternehmenssitz in Baden‑Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Um die Fachkursförderung in Anspruch zu nehmen, erhalten Sie als angemeldeter Teilnehmer automatisch und rechtzeitig vor Kursbeginn die Unterlagen proaktiv per E-Mail mit weiteren Details zugeschickt.
Weitere Informationen zur ESF Plus Fachkursförderung finden Sie unter www.esf-bw.de
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss von 30%, bei Teilnehmenden ab dem vollendeten 55. Lebensjahr reduzieren sich die Lehrgangskosten um 70%. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn‑, Beschäftigungs‑ oder Unternehmenssitz in Baden‑Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Kursstart ab 01.09.2026:
Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen Zuschuss in Höhe von 45% der Lehrgangskosten. Zuschussberechtigt sind erwerbstätige und erwerbsfähige Personen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohn‑, Beschäftigungs‑ oder Unternehmenssitz in Baden‑Württemberg. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Beschäftigte von Bund und Land sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Um die Fachkursförderung in Anspruch zu nehmen, erhalten Sie als angemeldeter Teilnehmer automatisch und rechtzeitig vor Kursbeginn die Unterlagen proaktiv per E-Mail mit weiteren Details zugeschickt.
Weitere Informationen zur ESF Plus Fachkursförderung finden Sie unter www.esf-bw.de
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Sie haben Fragen?
Manja Feurle