Die Gefahrstoffverordnung stellt den Umgang mit Asbest vor neue Anforderungen. Zwar ist die novellierte Verordnung bereits Ende 2024 in Kraft getreten, wichtige Änderungen für Abbrucharbeiten werden jedoch erst ab 20. Dezember 2026 verbindlich. Insbesondere für Tätigkeiten mit niedrigem und mittlerem Risiko kommen neue Anforderungen an die Zulassung von Betrieben hinzu.
Für Handwerksbetriebe bedeutet das: Bestehende Voraussetzungen prüfen, erforderliche Nachweise sichern und sich frühzeitig auf die neuen Regelungen einstellen. Die Deutsche Handwerks Zeitung erklärt, welche Betriebe betroffen sind, was sich bei den Genehmigungen ändert und was jetzt zu beachten ist.
Zum Beitrag der Deutschen Handwerkszeitung.
Mit der passenden Asbest Sachkunde gut vorbereitet
Neben den betrieblichen Voraussetzungen spielt auch die Sachkunde der Beschäftigten eine zentrale Rolle bei Arbeiten mit Asbest. Die Bildungsakademie Ulm bietet dafür entsprechende Lehrgänge nach TRGS 519 an. Im Kurs Asbest – Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 C erwerben Teilnehmende die erforderlichen Kenntnisse für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien und schließen den Lehrgang mit einer Prüfung ab. Wer bereits über einen Sachkundenachweis verfügt, kann seine Kenntnisse mit der Auffrischung der Asbest-Sachkunde aktualisieren. So können Betriebe ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt auf die Anforderungen bei Arbeiten mit Asbest vorbereiten.
Nächste Termine
Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 C – 12.11. – 13.11.2026
Auffrischung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 5 – 06.11.2026