Nachqualifizierung für Elektrofachkräfte
Der Inhaber oder die Inhaberin des Zertifikates ist verpflichtet, sich in diesem Fachbereich spätestens nach 3 Jahren nachzuschulen. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt der InhaberIn nicht mehr die BG-Voraussetzungen für die Elektrofachkraft und die im Zertifikat bescheinigte Qualifikation wird hinfällig.
• Messung elektrischer Größen
• Bauelemente der Elektrotechnik
• Drehstrom
• Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
• Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten
• Elektromotoren
• Elektropraxis
• Abschlusstest
• Sie erhalten einen Überblick über Neuerungen und Änderungen von gesetzlichen Regelungen
• Sie können sich mit Kollegen und Kolleginnen austauschen

Europäischen Union Kofinanziert vom Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Baden-Württemberg
Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Sie als TeilnehmerIn können
dadurch von 30 %, bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr
von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren.
Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.