Nachqualifizierung für Elektrofachkräfte

Nächster Termin max. 20 Teilnehmer
Kurstyp
Wochenendlehrgang, 10 UE
Sa
08:00 - 16:30 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Friedrichshafen, Friedrichshafen
Kurs-Nr.
Kurs 32, 3-FW-NachEFK-TZ
Gebühr
370 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
Sie haben Fragen? Jeanette Ilg Telefon 0731 1425-4021 weiterbildung@hwk-ulm.de
Lediglich ausgebildete Elektrofachkräfte dürfen innerhalb des eigenen Gewerkes kleinere elektrotechnische Arbeiten ausführen. Deswegen sollen Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten regelmäßig ihre Kenntnisse aktualisieren. Die Teilnahme an diesem Tageslehrgang ermöglicht es Ihnen, Ihr Zertifikat als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten für weitere 3 Jahre zu erneuern.

Der Inhaber oder die Inhaberin des Zertifikates ist verpflichtet, sich in diesem Fachbereich spätestens nach 3 Jahren nachzuschulen. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt der InhaberIn nicht mehr die BG-Voraussetzungen für die Elektrofachkraft und die im Zertifikat bescheinigte Qualifikation wird hinfällig.
Themen • Elektronische Grundlagen
• Messung elektrischer Größen
• Bauelemente der Elektrotechnik
• Drehstrom
• Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
• Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten
• Elektromotoren
• Elektropraxis
• Abschlusstest
Zugangsvoraussetzungen Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten aus allen Gewerken .
Ihr Vorteil • Auffrischung und Aktualisierung Ihrer Kenntnisse im Bereich Elektrotechnik
• Sie erhalten einen Überblick über Neuerungen und Änderungen von gesetzlichen Regelungen
• Sie können sich mit Kollegen und Kolleginnen austauschen
Prüfung Theorie Prüfung und mündliche Abfrage
Unser Tipp Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und wertvolle Einblicke in den Arbeitsalltag von anderen Elektrofachkräften zu erhalten!
Hinweis Der InhaberIn des Zertifikates ist verpflichtet, sich in diesem Fachbereich spätestens nach 3 Jahren nachzuschulen. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt der InhaberIn nicht mehr die BG-Voraussetzungen für die Elektrofachkraft und die im Zertifikat bescheinigte Qualifikation wird hinfällig.
Förderung ESF Fachkursförderung Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) gefördert. Dadurch können Sie als Teilnehmende von 30 % bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren.
Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.

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