TREI 80 - Technische Regeln der Elektroinstallation

Vorbereitungslehrgang für den Nachweis der TREI-Sachkunde

Nächster Termin Termine in Planung max. 16 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 80 UE
Kursort
Ulm
Kurs-Nr.
1-FW-TREI 80
Sie haben Fragen? Manja Feurle Telefon 0731 1425-7143 weiterbildung@hwk-ulm.de
Zum Errichten, Ändern und Erweitern elektrischer Anlagen am öffentlichen Niederspannungsnetz ist die Eintragung des Elektroinstallationsunternehmens in das Installateurverzeichnis eines Verteilnetzbetreibers (VNB) erforderlich. Voraussetzung zur Eintragung ist u. a. ein TREI-Sachkundenachweis, der die Qualifikation des Antragstellers/ der Antragstellerin bestätigt. Zur Vorbereitung auf den TREI-Sachkundenachweis bieten wir einen Lehrgang Technischen Regeln Elektroinstallation (TREI80) an. Der Lehrgang vermittelt die theoretischen Kenntnisse, die durch praktische Übungen ergänzt werden.
• Rechtlicher Rahmen Gesetze, Verordnungen, Normen Technische Vorschriften Anerkannte Regeln der Technik Haftungsfragen • Einschlägige Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und Ausrüstungsanforderungen Prävention im Arbeitsschutz (BGV A1) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3) Schutzmaßnahmen • Prüfen und Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen, Erzeugungsanlagen und Geräten inkl. Dokumentation Erstprüfung Messtechnik Durchführung der Messungen an VDE-Prüfplätzen
• Schaltanlagen und Verteiler Installationsbestimmungen Kabel und Leitungen Schutz gegen Überstrom und Kurzschluss • Projektierungsgrundlagen für elektrische Anlagen Licht- und Installationsplanung • Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte zum Anschluss an das Niederspannungsnetz Anschlussbedingungen Richtlinien der Netzbetreiber
Zugangsvoraussetzungen Personen, die dem Elektrotechnikermeister gewerberechtlich gleichgestellt sind und die eine Eintragung in das Installateurverzeichnis des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) anstreben. Elektrotechnische Kenntnisse und Fertigkeiten aus einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Elektrobereich (Ingenieure, Absolventen von techn. Hochschulen und staatl. oder staatl. anerkannten Fachschulen für Technik, Handwerksmeister, Industriemeister und die Gesellen (G6) mit mindestens sechs Jahren Berufserfahrung (hier aber mit einer 4-jährigen leitenden Tätigkeit)), aber auch Personen aus dem erweiterten Kreis des EU-Binnenmarktes (Handwerksordnung § 7b, Absatz 1 Nr. 2). Auf Basis der 7a-Verbändevereinbarung können auch Betriebsinhaber aus dem SHK Handwerk den Kurs besuchen um gewerkeübergreifende Tätigkeiten zu übernehmen. Neben dieser gewerberechtlichen Voraussetzung ist auch eine energierechtliche Zulassung erforderlich; die Eintragung in die Installateurverzeichnisse. Bitte beachten Sie auch dringend die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung. Hierfür hat der Fachverband eine umfangreiche Informationsseite erstellt, die Sie hier aufrufen können.
Abschluss Mit bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat des Bundesinstallateurausschuss (BIA Strom) als Vorlage zur Eintragung in das Installateurverzeichnis des Verteilnetzbetreibers (VNB Strom).
Prüfung Der Nachweis der TREI-Sachkunde erfolgt im Anschluss an den Vorbereitungslehrgang beim Landesinstallateurausschuss Baden-Württemberg (LIA Strom BW). Für die TREI-Sachkundeprüfung wird separat eine Prüfungsgebühr von mind. 625,00 € zzgl. MwSt. erhoben (vgl. Verfahrensordnung zur jeweiligen TREI-Sachkundeprüfung). Die Anmeldung und Abrechnung zur Prüfung erfolgt über die FEU GmbH, Voltastrasse 12, 70376 Stuttgart, die vom LIA Strom BW hiermit beauftragt ist. Der Prüfungsteil A „Schriftlicher Kenntnisnachweis“ (Umfang 120 Minuten) findet an der Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm statt. Die Prüfungsteil B „Praktische Prüfung“ (45 Minuten) und der Prüfungsteil C „Fachgespräch“ (30 Minuten) selbst werden ausschließlich am Standort des LIA Strom BW in Stuttgart durchgeführt.
Hinweis Der Lehrgang wird nur in Vollzeit (zwei Wochen) angeboten und findet dreimal jährlich mit jeweils max. 16 Teilnehmenden statt. Woche 1 von Montag bis Freitag Woche 2 von Montag bis Donnerstag Die Unterrichtszeiten sind jeweils von 7.30 bis 16 Uhr. Abweichend: 1. Montag ab 9 Uhr (bis 17.30 Uhr), Freitag bis 12 Uhr, 2. Donnerstag bis 12 Uhr 2.2.2026 bis 12.2.2026 13.4.2026 bis 23.4.2026 2.11.2026 bis 12.11.2026 Das Interesse an dem Lehrgang ist sehr hoch, weshalb wir eine lange Warteliste haben. Bevor wir die Anmeldung hier freischalten können, werden zunächst alle verfügbaren Plätze den Personen auf der Warteliste angeboten. Alle übrigen Plätze stehen zur Anmeldung (Buchung) über diese Seite zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Den Link für das Formular „Anmeldung WARTELISTE“ können Sie hier abrufen und an die zuständige Mitarbeiterin ausgefüllt per E-Mail zusenden.
Förderung ESF Fachkursförderung Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) gefördert. Dadurch können Sie als Teilnehmende von 30 % bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren.
Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.

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