Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 C
Kleiner Asbestschein
Nächster Termin
max. 20 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 18 UE
Do
07:30 - 17:00 Uhr
Fr
07:30 - 17:30 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Ulm, Ulm
Gebühr
950 Euro
Bestens gerüstet: Der sachgemäße Umgang mit asbesthaltigen Materialien erfordert einen Sachkundenachweis, welchen Sie in diesem 2-tägigen Lehrgang erhalten. Sie erlernen die erforderlichen Kenntnisse über den richtigen Umgang mit Asbestmaterialien nach TRGS 519, Anlage 4. Abschließend findet eine Prüfung des Regierungspräsidiums Tübingen statt.
• Herkunft, Verwendung und Materialeigenschaften von Asbest
• Schwach und fest gebundene Asbestprodukte, Unterscheidung und Sanierungsbedarf
• Gefährdungen und Berufskrankheiten bei Arbeiten mit Asbest
• Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an festgebundenen Asbestzementprodukten, Arbeitsverfahren geringer Exposition
• Gesetzliche Grundlagen (GefStoffV, Reach-V, ChemG, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, StGB)
• TOP-Konzept des Arbeitsschutzes
• Organisatorische Vorarbeiten (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, arbeitsmedizinische Vorsorge)
• Persönliche Schutzausrüstung
• Änderungen in den Vorschriften, Neuerungen
• Schwach und fest gebundene Asbestprodukte, Unterscheidung und Sanierungsbedarf
• Gefährdungen und Berufskrankheiten bei Arbeiten mit Asbest
• Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an festgebundenen Asbestzementprodukten, Arbeitsverfahren geringer Exposition
• Gesetzliche Grundlagen (GefStoffV, Reach-V, ChemG, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, StGB)
• TOP-Konzept des Arbeitsschutzes
• Organisatorische Vorarbeiten (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, arbeitsmedizinische Vorsorge)
• Persönliche Schutzausrüstung
• Änderungen in den Vorschriften, Neuerungen
Nach diesem Kurs sind Sie zu folgenden Aufgaben befähigt:
• Durchführung & Beaufsichtigung von jeglichen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestzementprodukten gemäß Anlage 4 TRGS 519
• Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519
• Anwendung sämtlicher „Emissionsarmer Verfahren“ nach Nummer 2.9 TRGS 519, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft und anerkannt sind (vgl. auch DGUV Information 201-012 bzw. BGI 664)
• Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbest-Produkten nach Nummer 2.10 TRGS 519
• Durchführung & Beaufsichtigung von jeglichen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestzementprodukten gemäß Anlage 4 TRGS 519
• Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519
• Anwendung sämtlicher „Emissionsarmer Verfahren“ nach Nummer 2.9 TRGS 519, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft und anerkannt sind (vgl. auch DGUV Information 201-012 bzw. BGI 664)
• Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbest-Produkten nach Nummer 2.10 TRGS 519
Zugangsvoraussetzungen
Dieser Sachkundelehrgang richtet sich an Bauleiter, SiGeKo, Architekten, Handwerker (z.B. Dachdecker, Zimmerer, SHK, Schornsteinfeger, Elektroinstallateure), Entsorger, industrielle Dienstleister im Gebäudesektor, die Umgang mit Asbest haben. Aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abbruchunternehmen, die in Kontakt mit Asbest kommen könnten und Sachverständige aus dem Bauwesen, SiGe-Koordinatoren oder Quereinsteiger.
Ihr Vorteil
• Durchführung & Beaufsichtigung von jeglichen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestzementprodukten gemäß Anlage 4 TRGS 519
• Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519
• Anwendung sämtlicher „Emissionsarmer Verfahren“ nach Nummer 2.9 TRGS 519, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft und anerkannt sind (vgl. auch DGUV Information 201-012 bzw. BGI 664)
• Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbest-Produkten nach Nummer 2.10 TRGS 519
• Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519
• Anwendung sämtlicher „Emissionsarmer Verfahren“ nach Nummer 2.9 TRGS 519, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft und anerkannt sind (vgl. auch DGUV Information 201-012 bzw. BGI 664)
• Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbest-Produkten nach Nummer 2.10 TRGS 519
Abschluss
Zertifikat nach Prüfung
Prüfung
Der Fachkurs endet mit einer Prüfung, die vom Regierungspräsidium Tübingen abgenommen wird.
Prüfung
Die Meisterprüfung findet im Anschluss an Ihren Meisterkurs statt.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Unser Tipp
Hinweis
Alle 6 Jahre ist eine Auffrischung der Asbest-Sachkunde gesetzlich vorgeschrieben, um die Gültigkeit des Zertifikats zu erhalten.
eCampus
Die digitale Lernumgebung „eCampus“ unterstützt Sie
auf dem Weg zum Meister. An diesem Ort sammeln
sich die Lernmaterialien und Sie haben die Möglichkeit
gemeinsam mit den Dozentinnen und Dozenten Wissen effektiv zu kommunizieren und das Lernen flexibel
zu gestalten. Weitere Informationen dazu finden Sie im
Downloadbereich.

Europäischen Union Kofinanziert vom Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Baden-Württemberg
Förderung
ESF Fachkursförderung
Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Dadurch können Sie als Teilnehmende von 30 % bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren.
Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.