Zum 1. August 2026 gilt eine neue Ausbildungsverordnung für die Berufe der Bauwirtschaft.
Die Ausbildungsinhalte der Verordnung von 1999 wurden vollständig überarbeitet. Auch die Struktur der überbetrieblichen Ausbildung wurde angepasst. Für alle 3-jährigen Berufe wurde zudem die gestreckte Prüfung eingeführt.
Die Neuordnung berücksichtigt veränderte Anforderungen an Umwelt-, Verbraucher- und Klimaschutz sowie den technischen Fortschritt. Schwerpunkte sind unter anderem Bauen im Bestand, Energieeffizienzmaßnahmen und materialoffene Formulierungen, die den Einsatz nachhaltiger Baustoffe fördern.
Für Ausbildungsbetriebe ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:
- Modernisierte Ausbildungsinhalte mit stärkerem Fokus auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz.
- Neue Ausbildungsstruktur mit drei Ausbildungsordnungen für Hochbau, Tiefbau und Ausbau sowie einer übergeordneten Mantelverordnung.
- Gestreckte Abschlussprüfung in den dreijährigen Ausbildungsberufen. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt hier und wird durch einen ersten Prüfungsteil während der Ausbildung ersetzt.
- Anpassungen bei den überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜBA): Umfang und Inhalte werden neu strukturiert und stärker an den jeweiligen Ausbildungsschwerpunkt angepasst.
Für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse gilt keine Umstellungspflicht; sie werden nach den bisherigen Regelungen fortgeführt. Die neuen Regelungen betreffen Auszubildende, die nach dem 1.8.2026 im ersten Lehrjahr mit ihrer Ausbildung beginnen.
Informationsveranstaltung für Ausbildungsbetriebe
Um die Neuerungen und deren praktische Umsetzung vorzustellen, bieten wir am 16. September 2026 von 11 bis 12 Uhr sowie von 17 bis 18 Uhr eine Informationsveranstaltung für Ausbildungsbetriebe an. Dort erhalten Sie einen Überblick über die neuen Ausbildungsordnungen, Prüfungsregelungen und die Änderungen in der überbetrieblichen Ausbildung. Außerdem besteht die Möglichkeit, Fragen direkt zu klären.