Beratungskompetenz in der Gebäudeautomation - Smart Building
Wissensvorsprung sichern im Bereich Smart Building!
• Gesetzliche Anforderungen aufgrund von GEG (Gebäudeenergiegesetz) inkl. DINV V 18599 und EPBD (European Performance of Buildings Directive) inkl. Unterscheidung in Neubau und Bestandsgebäude
• DIN EN ISO 52120 als Grundlage des Lastenhefts (funktionale Anforderungen an die Gebäudeautomation in Bezug auf den energieeffizienten Betrieb der technischen Gebäudeausrüstung)
• Abschätzung des energetischen Einsparpotenzials durch GA
• Systeme der Gebäudeautomation im Vergleich - welche Technologien eignen sich für welche Anforderungen?
• Übersicht über Fördermöglichkeiten des BEG (BAFA, KfW)
• Vorlagen/Textblöcke für den Entwurf eines hersteller- und produktneutralen Lastenhefts (z.B. für Ausschreibungen bzw. langfristige Dokumentation)
Kostenrichtwerte etc.) zur direkten Übertragung auf das eigene Geschäftsumfeld vorgestellt und
angewandt.
Mit dem GEG 2024 (Gebäudeenergiegesetz) wird erstmals ein Mindestautomatisierungsgrad für Nichtwohngebäude gefordert. Weitere Verschärfungen sind in naher Zukunft zu erwarten, denn noch sind nicht alle Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2018 (European Performance of Buildings Directive) umgesetzt und eine weitere umzusetzende Verschärfung ist über die EPBD 2024 bereits beschlossen. Dabei sind Maßnahmen der Gebäudeautomation im Rahmen der BEG (Bundeförderung für effiziente Gebäude) förderfähig. Somit sollte die Thematik der Gebäudeautomation bereits jetzt im Umfeld der ganzheitlichen Energieberatung mit enthalten sein.
Ingenieurinnen und Ingenieure, die ihr Fachwissen vertiefen und ihre Kompetenz erweitern möchten.
- Teilnahmebescheinigung mit Weiterbildungscode für die Anerkennung durch die DENA
- Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
- Kursgebühr inklusive Lernmaterial und Verpflegung
- Kompetente und kompakte Wissensvermittlung durch unseren Fach-Dozenten
- Moderne Seminarräume
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Kofinanziert von derEuropäischen Union Kofinanziert vom Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Baden-Württemberg
Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Dadurch können Sie als Teilnehmende von 30 % bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren.
Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.
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Sandra Spang