Hochvolt - Grundlagenseminar (Stufe 2S)

Nächster Termin max. 12 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 20 UE
Fr
14:30 - 21:00 Uhr
Sa
08:00 - 17:00 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Friedrichshafen, Friedrichshafen
Gebühr
420 Euro
Sie haben Fragen? Jeanette Ilg Telefon 0731 1425-4021 weiterbildung@hwk-ulm.de
Allgemeine Arbeiten an Hybridfahrzeugen und anderen Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen können von allen Mitarbeitern in Kfz-Werkstätten und Karosserie-Fachbetrieben durchgeführt werden, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und zu den Besonderheiten und Gefährdungen an Kraftfahrzeugen mit HV-Systemen unterwiesen wurden.

Um spezielle Arbeiten an den HV-Systemen durchführen zu dürfen, müssen Mitarbeiter in Kfz-Werkstätten zusätzlich die Fachkunde für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand (Stufe 2S) erwerben.

• Elektrotechnische Grundkenntnisse
• Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
• Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
• Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten
• Fach- und Führungsverantwortung
• HV-Konzept und Fahrzeugtechnik
• Allgemeines praktisches Vorgehen
• Aufbau und Wirkungsweise von Bordnetzen in Fahrzeugen
Die erfolgreiche Qualifizierung nach der Stufe 2S befähigt den Fachkundigen und die Fachkundige, an Hochvoltsystemen selbstständig und sicher zu arbeiten. Alle Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten oder in deren Gefährdungsbereich, z. B. Messen von Isolationswiderständen, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern und Prüfen, zählen zu Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand. Für Arbeiten im spannungsfreien Zustand an HV-Systemen ist eine Qualifikation zur Fachkundigen Person (FHV) notwendig. Die FHV muss in der Lage sein, den spannungsfreien Zustand entsprechend den „Fünf Sicherheitsregeln“ und den Herstellerangaben herzustellen.
Zugangsvoraussetzungen • Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker und Kfz-Mechatroniker mit Ausbildungsabschluss nach 1973
• Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker bzw. Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik sowie Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker in den Fachrichtungen: Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosseriebau- und Fahrzeugbautechnik mit Ausbildungsabschluss nach 2002
• Personen, die eine entsprechende Zusatzausbildung als Kfz-Servicetechniker bzw. Kfz-Meister oder ein Studium der Fachrichtung Fahrzeugtechnik nachweisen können
Ihr Vorteil Die erfolgreiche Qualifizierung nach der Stufe 2S befähigt den Fachkundigen, an Hochvoltsystemen selbstständig und sicher zu arbeiten. Alle Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten oder in deren Gefährdungsbereich, z. B. Messen von Isolationswiderständen, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern und Prüfen, zählen zu Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand. Für Arbeiten im spannungsfreien Zustand an HV-Systemen ist eine Qualifikation zur Fachkundigen Person (FHV) notwendig. Die FHV muss in der Lage sein, den spannungsfreien Zustand entsprechend den „Fünf Sicherheitsregeln“ und den Herstellerangaben herzustellen.
Abschluss TAK-Zertifikat
Prüfung TAK-Prüfung
Hinweis Personen, die die Ausbildung im Bereich Kfz-Mechatronik in den Schwerpunkten Personenkraftwagentechnik, Nutzfahrzeugtechnik, Motorradtechnik, Karosserietechnik nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin vom 14. Juni 2013 erfolgreich abgeschlossen haben, besitzen bereits die Fachkunde nach Stufe 2S.

Personen, die die Ausbildung im Bereich Karosserie- und Fahrzeugbaumechanik in den Fachrichtungen Karosserieinstandhaltungstechnik oder Karosserie- und Fahrzeugbautechnik nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin (Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung – FzMechAusbV) vom 10. Juni 2014 erfolgreich abgeschlossen und eine einwöchige überbetriebliche Ausbildung mit anschließend bestandener Sachkundeprüfung im Bereich „Hochvolttechnik“ haben, sind ebenfalls nach Stufe 2S qualifiziert.
Kofinanziert von der
Europäischen Union
                   Kofinanziert vom Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Baden-Württemberg
Förderung ESF Fachkursförderung

Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Sie als TeilnehmerIn können dadurch von 30 %, bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren.
Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.