Explosionsschutz bei Wasserstoffanlagen
• TRGS 720 - primärer, sekundärer, tertiärer Explosionsschutz
• TRGS 721 - Beurteilung der Explosionsgefährdung
• TRGS 722 - primärer Explosionsschutz, Festlegung von Zonen als Sicherheitskonzept
• TRGS 723 - sekundärer Explosionsschutz: Vermeidung von Zündquellen
• TRGS 724 - tertiärer Explosionsschutz: konstruktiver Explosionsschutz
• TRGS 725 - MSR und ExSchutz
• TRGS 727 – Elektrostatik
Dieser Kurs richtet sich an Personen, die beispielsweise Elektrolyseure oder andere Wasserstoff-Anlagen entwickeln oder im Probe-/Dauerbetrieb fahren. Bereits bestellte „Befähigte Personen nach TRBS 1203“ können durch Teilnahme an diesem Kurs, den in regelmäßigen Zeitabständen geforderten „Erfahrungsaustausch“ abdecken.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Falls Sie sich noch nicht ganz fit in puncto Grundlagenwissen zum Thema Wasserstoff fühlen, besuchen Sie gerne unser Grundlagenseminar Wasserstoff , in dem Ihnen alle notwendigen Vorkenntnisse innerhalb eines Lehrgangstags vermittelt werden.
Die Schulungsunterlagen für den Lehrgang sind im Rahmen des Projektes „H2-Wandel: Modellregion grüner Wasserstoff“ entstanden, welches vom Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg und dem Förderprogramm des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wird.
• Kompetente und kompakte Wissensvermittlung durch Fachdozenten.
• Moderne Seminarräume.
Unsere Dozenten vereinen langjährige Praxiserfahrung, fundiertes Fachwissen und Branchenkenntnisse aus Industrie, Transportverkehr und Werkstattpraxis – und sorgen so für Schulungen auf höchstem Niveau.
Kofinanziert von derEuropäischen Union Kofinanziert vom Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Baden-Württemberg
Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Dadurch können Sie als Teilnehmende von 30 % bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren.
Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.
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Yvonne Nieswandt