Hochvolt - Grundlagenseminar (Stufe 2S)
Grundlagenseminar zur Qualifizierung Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV) für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand
Um spezielle Arbeiten an den HV-Systemen durchführen zu dürfen, müssen Mitarbeiter in Kfz-Werkstätten zusätzlich die Fachkunde für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand (Stufe 2S) erwerben.
• Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
• Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
• Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten
• Fach- und Führungsverantwortung
• HV-Konzept und Fahrzeugtechnik
• Allgemeines praktisches Vorgehen
• Aufbau und Wirkungsweise von Bordnetzen in Fahrzeugen
• Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker bzw. Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik sowie Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker in den Fachrichtungen: Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosseriebau- und Fahrzeugbautechnik mit Ausbildungsabschluss nach 2002
• Personen, die eine entsprechende Zusatzausbildung als Kfz-Servicetechniker bzw. Kfz-Meister oder ein Studium der Fachrichtung Fahrzeugtechnik nachweisen können
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Personen, die die Ausbildung im Bereich Karosserie- und Fahrzeugbaumechanik in den Fachrichtungen Karosserieinstandhaltungstechnik oder Karosserie- und Fahrzeugbautechnik nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin (Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung – FzMechAusbV) vom 10. Juni 2014 erfolgreich abgeschlossen und eine einwöchige überbetriebliche Ausbildung mit anschließend bestandener Sachkundeprüfung im Bereich „Hochvolttechnik“ haben, sind ebenfalls nach Stufe 2S qualifiziert.
Kofinanziert von derEuropäischen Union Kofinanziert vom Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Baden-Württemberg
Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Dadurch können Sie als Teilnehmende von 30 % bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren.
Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.
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Jeanette Ilg