Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

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Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten werden immer für die Fertigstellung einer Arbeit elektrotechnischer Tätigkeiten benötigt. Bei Montage- oder Reparaturarbeiten werden beispielsweise festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten von NichtelektrikerInnen ausgeführt.
- § 5 Handwerksordnung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz 303-001 (BGG 944)
- Elektrotechnische Grundlagen
- Messung elektrischer Größen
- Elektrotechnische Bauelemente und Grundschaltungen
- Das Drehstromsystem
- Elektromotoren
- Elektropraxis
- Prüfung
Die Inhaberin / der Inhaber des Zertifikates ist verpflichtet, sich in diesem Fachbereich spätestens nach 3 Jahren nachzuschulen. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt die Inhaberin / der Inhaber nicht mehr die BG-Voraussetzungen für die Elektrofachkraft und die im Zertifikat bescheinigte Qualifikation wird hinfällig.
Der Fachkurs wird auf den „GebäudeservicetechnikerIn“ anerkannt. Die Lehrgangsentgelte werden inkl. Prüfungsentgelt in Rechnung gestellt.

Europäischen Union Kofinanziert vom Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Baden-Württemberg
Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Sie als TeilnehmerIn können
dadurch von 30 %, bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr
von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren.
Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.