Inbetriebnahme und Instandhaltung von Wärmeerzeugern mit fossilen Energieträgern

Nächster Termin max. 12 Teilnehmer
Kurstyp
40 UE
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07:30 - 15:45 Uhr
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Kursort
Bildungsakademie Ulm
Gebühr
858,00 Euro
Sie haben Fragen? Stefan Büchner Telefon 0731 1425-7107 ueba@hwk-ulm.de
Ziel der dualen Berufsausbildung ist die Förderung beruflicher Handlungskompetenz, welche die Gesellinnen und Gesellen in die Lage versetzt, den immer neuen beruflichen Herausforderungen qualifiziert zu begegnen. Im Handwerk unterstützt die überbetriebliche Unterweisung in unseren Bildungsakademien die betriebliche und schulische Ausbildung.

Die Bausteine sind in Fachrichtungen zusammengefasst und in zwei Kategorien – Grundstufe und Fachstufe – eingeteilt. Die folgende Übersicht zeigt die Seminare zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, die in den Bildungsakademien für AnlagenmechnikerInnen durchgeführt werden:
> IH1/22 Montagetechnik von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen
> IH2/22 Errichtung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von sanitärtechnischen Anlagen und Systemen
> IH3/22 Elektrische Baugruppen und Komponenten in versorgungstechnischen Anlagen und Systemen
> IH4/22 Inbetriebnahme und Instandhaltung von Wärmeerzeugern mit fossilen Energieträgern
> IH5/22 Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in versorgungstechnischen Anlagen und Systemen
> IH6/22 Installation und Instandhaltung von Heizungsanlagen und verbundenen Systemen sowie kontrollierter Wohnraumlüftung
> IH7/22 Anlagen und Systeme zur Nutzung erneuerbarer Energien
> IH8/22 Fachbezogenes Gasschweißen I
> IH9/22 Fachbezogenes Gasschweißen II
Themen Warten und Instandsetzen von Wärmeerzeugern mit fossilen Energieträgern
• Geräte, Anlagen und Systeme inspizieren, auf Funktion prüfen, warten und instandsetzen
• Fehler und Störungen feststellen und protokollieren, die Möglichkeiten ihrer Beseitigung beurteilen sowie die Instandsetzung einleiten
• Einstellwerte von Mess-, Steuerungs- und Regelungsgeräten unter Beachtung der geltenden
Normen und technischen Regeln überprüfen
• Armaturen, Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen sowie Förder- und
Versorgungseinrichtungen im Betriebs- und Ruhezustand prüfen und Ergebnisse dokumentieren
• Geräte, Anlagen und Systeme nach Wartungsplänen warten, Wartungsprotokolle erstellen
• Prüfverfahren und Diagnosesysteme auswählen und einsetzen, elektrische Größen und Signale an Schnittstellen prüfen
• Funktions- und Dichtheitskontrollen, insbesondere Gebrauchsfähigkeitsprüfungen durchführen und protokollieren, Arbeiten und Maßnahmen dokumentieren
• Schutz- und Sicherheitseinrichtungen auf Funktion prüfen und bewerten, Maßnahmen zur Instandsetzung an Geräten, Anlagen und Systemen einleiten und durchführen

In Betrieb nehmen von Wärmeerzeugern mit fossilen Energieträgern
• Nutzungsfähigkeit und Sicherheit der Installation in Bezug auf den Wärmeerzeuger prüfen, insbesondere unter Berücksichtigung der Verbrennungsluftversorgung
• Geräte, Anlagen und Einrichtungsgegenstände unter Beachtung der geltenden Normen und technischen Regeln sowie unter Beachtung funktionaler Gesichtspunkte montieren und anschließen
• Versorgungseinrichtungen für die fossilen Energieträger unter Beachtung der geltenden Vorschriften überpüfen und bewerten
• Geräte, Anlagen und Systeme unter Beachtung technischer Unterlagen in Betrieb nehmen, einstellen und dokumentieren
• Regelungs- und Überwachungseinrichtungen prüfen
• Mess-, Steuerungs-, Regelungs-, Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen, insbesondere elektrisch betätigte Einrichtungen, entsprechend kunden- und systemspezifischen Anforderunge n überprüfen, einstellen und in Betrieb nehmen, dabei gerätespezifische Software nutzen
• Abgas-, Verbrennungs-, Luftströmungsparameter messen, kontrollieren, einstellen und dokumentieren
• Funktions- und Dichtheitskontrollen durchführen und dokumentieren
• Geräte, Anlagen und Systeme an Kunden übergeben und Kunden in die Bedienung einweisen, Übergabe und Einweisung protokollieren

Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten:
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
- Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
• Umweltschutz
- zur Vermeidung von Umweltbelastungen beitragen sowie Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
• Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation
- Technische Zeichnungen lesen und anwenden
- Anerkannte Regeln der Technik und Normen anwenden
- Skizzen und Stücklisten anfertigen
• Planen und Steuern von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse
- Arbeitsschritte und -abläufe unter Berücksichtigung von Herstellervorgaben nach fertigungstechnischen Kriterien festlegen
- Persönliche Schutzausrüstungen, Material, Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel auftragsbezogen bereitstellen, betriebsbereit machen, warten und bei Störungen Maßnahmen zu deren Beseitigung einleiten
- Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten
- Arbeitsergebnisse kontrollieren und beurteilen
Zugangsvoraussetzungen Teilnehmen können MitarbeiterInnen aus Handwerks- und Industriebetrieben. Vorteilhaft sind erste Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem betreffenden Gewerbe oder dem dazugehörigen Fachbereich. Weitere Interessenten können nach Abklärung mit der Bildungsakademie zugelassen werden.

Maßnahmen der Fachstufe können nur bei Vorliegen der „fachlichen Voraussetzungen“ besucht werden. Die Fachstufe entspricht den Kenntnissen und Fertigkeiten im 2. oder 3. Ausbildungsjahr des betreffenden Berufes oder verwandter Berufe. KundInnen, welche die Bildungsbausteine der Fachstufe besuchen wollen, müssen deshalb die Kenntnisse der Grundstufe besitzen.
Förderung Sprechen Sie uns an! Ob Bundes- oder Landesmittelförderungen – viele Fördergeber unterstützen Sie dabei, Ihre Bildungsmaßnahmen umzusetzen.
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