Nachqualifizierung für Elektrofachkräfte
Der Inhaber oder die Inhaberin des Zertifikates ist verpflichtet, sich in diesem Fachbereich spätestens nach 3 Jahren nachzuschulen. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt der InhaberIn nicht mehr die BG-Voraussetzungen für die Elektrofachkraft und die im Zertifikat bescheinigte Qualifikation wird hinfällig.
• Messung elektrischer Größen
• Bauelemente der Elektrotechnik
• Drehstrom
• Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
• Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten
• Elektromotoren
• Elektropraxis
• Abschlusstest
• Sie erhalten einen Überblick über Neuerungen und Änderungen von gesetzlichen Regelungen
• Sie können sich mit Kollegen und Kolleginnen austauschen
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Kofinanziert von derEuropäischen Union Kofinanziert vom Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Baden-Württemberg
Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Dadurch können Sie als Teilnehmende von 30 % bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren.
Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.
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Antje Kött