Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Basiswissen für nicht-elektronische Berufe nach DGUV Vorschrift 3
Nächster Termin
max. 12 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 90 UE
Mo
08:00 - 15:00 Uhr
Di
08:00 - 15:00 Uhr
Mi
08:00 - 15:00 Uhr
Do
08:00 - 15:00 Uhr
Fr
08:00 - 15:00 Uhr
Kursort
Bildungsakademie Friedrichshafen, Friedrichshafen
Gebühr
1.450 Euro
Die Weiterbildung zur Elektrofachkraft bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre beruflichen Fähigkeiten im elektrotechnischen Bereich zu erweitern und zu vertiefen. Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten werden für die Fertigstellung einer Arbeit elektrotechnischer Tätigkeiten benötigt. Bei Montage- oder Reparaturarbeiten können beispielsweise festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten von Nichtelektrikerinnen und Nichtelektrikern ausgeführt werden, insofern ein Zertifikat vorliegt.
• Elektrotechnische Grundlagen
• Messung elektrischer Größen
• Elektrotechnische Bauelemente und Grundschaltungen
• Das Drehstromsystem
• Elektromotoren
• Elektropraxis
• Messung elektrischer Größen
• Elektrotechnische Bauelemente und Grundschaltungen
• Das Drehstromsystem
• Elektromotoren
• Elektropraxis
Mit der Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erwerben Sie eine Qualifikation, die es Ihnen erlaubt, bestimmte festgelegte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen oder Maschinen sicher und fachgerecht durchzuführen. Im Rahmen dieses Kurses lernen Sie die Sicherheitsvorschriften im Umgang mit elektrischem Strom kennen, sowie Gefahren, die aus dem Umgang mit elektrischem Strom resultieren. Außerdem lernen Sie diese Gefahren zu erkennen und zu beurteilen, um sich sowie andere vor Gefahren schützen können.
- § 5 Handwerksordnung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz 303-001 (BGG 944)
- § 5 Handwerksordnung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz 303-001 (BGG 944)
Zugangsvoraussetzungen
Alle Personen, deren erwerbsmäßige Tätigkeit durch eine elektrotechnische Ausbildung ergänzbar ist. Insbesondere Personen mit einer abgeschlossenen, handwerklichen Ausbildung und/oder einer Berufsausbildung nach § 37 BBiG (Berufsbildungsgesetz).
Ihr Vorteil
Abschluss
Zertifikat
Prüfung
Theorie und Praxis am letzten Kurstag
Prüfung
Die Meisterprüfung findet im Anschluss an Ihren Meisterkurs statt.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung zur Prüfung separat erfolgen muss und Sie nur bei einer Handwerkskammer zugelassen sein dürfen. Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung schicken Sie bitte nach Kursanmeldung an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Ulm.
Hier finden Sie die Prüfungsgebühr sowie den Kontakt zur Prüfungsabteilung.
Unser Tipp
Hinweis
Den Arbeitgebern wird empfohlen, der BG sowie der Haftpflichtversicherung mitzuteilen, dass sie Mitarbeitende haben, die den Fachkurs zur Elektrofachkraft erfolgreich absolviert haben. Eine Auflistung der Tätigkeiten ist ebenfalls ratsam.
Die Inhaberin oder der Inhaber des Zertifikates ist verpflichtet, sich in diesem Fachbereich spätestens nach 3 Jahren nachzuschulen. Hier gelangen Sie zum Kurs „Nachqualifzierung für Elektrofachkräfte“. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt die Inhaberin oder der Inhaber nicht mehr die BG-Voraussetzungen für die Elektrofachkraft und die im Zertifikat bescheinigte Qualifikation wird hinfällig. In diesem Fall muss die Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erneut belegt werden.
Die Inhaberin oder der Inhaber des Zertifikates ist verpflichtet, sich in diesem Fachbereich spätestens nach 3 Jahren nachzuschulen. Hier gelangen Sie zum Kurs „Nachqualifzierung für Elektrofachkräfte“. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt die Inhaberin oder der Inhaber nicht mehr die BG-Voraussetzungen für die Elektrofachkraft und die im Zertifikat bescheinigte Qualifikation wird hinfällig. In diesem Fall muss die Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erneut belegt werden.
eCampus
Die digitale Lernumgebung „eCampus“ unterstützt Sie
auf dem Weg zum Meister. An diesem Ort sammeln
sich die Lernmaterialien und Sie haben die Möglichkeit
gemeinsam mit den Dozentinnen und Dozenten Wissen effektiv zu kommunizieren und das Lernen flexibel
zu gestalten. Weitere Informationen dazu finden Sie im
Downloadbereich.

Europäischen Union Kofinanziert vom Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Baden-Württemberg
Förderung
ESF Fachkursförderung
Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Dadurch können Sie als Teilnehmende von 30 % bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren.
Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.
Termin
max. 12 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 90 UE
Kursort
Bildungsakademie Friedrichshafen, Friedrichshafen
Gebühr
1.450 Euro
Termin
max. 12 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 90 UE
Kursort
Bildungsakademie Friedrichshafen, Friedrichshafen
Gebühr
1.450 Euro