Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Basiswissen für nicht-elektronische Berufe nach DGUV Vorschrift 3

Nächster Termin max. 12 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeitlehrgang, 90 UE
Kursort
Bildungsakademie Friedrichshafen, Friedrichshafen
Kurs-Nr.
Kurs 15, 3-FW-EFK-VZ
Gebühr
1.450 Euro
zzgl. Kosten für Prüfungsgebühren, Material und Lernmittel
Sie haben Fragen? Jeanette Ilg Telefon 0731 1425-4021 weiterbildung@hwk-ulm.de
Die Weiterbildung zur Elektrofachkraft bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre beruflichen Fähigkeiten im elektrotechnischen Bereich zu erweitern und zu vertiefen. Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten werden für die Fertigstellung einer Arbeit elektrotechnischer Tätigkeiten benötigt. Bei Montage- oder Reparaturarbeiten können beispielsweise festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten von Nichtelektrikerinnen und Nichtelektrikern ausgeführt werden, insofern ein Zertifikat vorliegt.
• Elektrotechnische Grundlagen • Messung elektrischer Größen • Elektrotechnische Bauelemente und Grundschaltungen • Das Drehstromsystem • Elektromotoren • Elektropraxis
Mit der Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erwerben Sie eine Qualifikation, die es Ihnen erlaubt, bestimmte festgelegte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen oder Maschinen sicher und fachgerecht durchzuführen. Im Rahmen dieses Kurses lernen Sie die Sicherheitsvorschriften im Umgang mit elektrischem Strom kennen, sowie Gefahren, die aus dem Umgang mit elektrischem Strom resultieren. Außerdem lernen Sie diese Gefahren zu erkennen und zu beurteilen, um sich sowie andere vor Gefahren schützen können. - § 5 Handwerksordnung - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3 - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz 303-001 (BGG 944)
Zugangsvoraussetzungen Alle Personen, deren erwerbsmäßige Tätigkeit durch eine elektrotechnische Ausbildung ergänzbar ist. Insbesondere Personen mit einer abgeschlossenen, handwerklichen Ausbildung und/oder einer Berufsausbildung nach § 37 BBiG (Berufsbildungsgesetz).
Abschluss Zertifikat
Prüfung Theorie und Praxis am letzten Kurstag
Hinweis Den Arbeitgebern wird empfohlen, der BG sowie der Haftpflichtversicherung mitzuteilen, dass sie Mitarbeitende haben, die den Fachkurs zur Elektrofachkraft erfolgreich absolviert haben. Eine Auflistung der Tätigkeiten ist ebenfalls ratsam. Die Inhaberin oder der Inhaber des Zertifikates ist verpflichtet, sich in diesem Fachbereich spätestens nach 3 Jahren nachzuschulen. Hier gelangen Sie zum Kurs „Nachqualifzierung für Elektrofachkräfte“. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt die Inhaberin oder der Inhaber nicht mehr die BG-Voraussetzungen für die Elektrofachkraft und die im Zertifikat bescheinigte Qualifikation wird hinfällig. In diesem Fall muss die Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erneut belegt werden.
Förderung ESF Fachkursförderung Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) gefördert. Dadurch können Sie als Teilnehmende von 30 % bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren.
Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.

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