Abgasuntersuchung für Krafträder - Wiederholungsschulung

Nächster Termin Termine in Planung max. 15 Teilnehmer
Kurstyp
Tageslehrgang, 8 UE
Kursort
Bildungsakademie
Sie haben Fragen? Jeanette Ilg Telefon 0731 1425-4021 weiterbildung@hwk-ulm.de
Wiederholungsschulung
© Pexels

Abgasuntersuchungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie sich als AU-Prüferin oder AU-Prüfer anerkennen lassen wollen, ist der Nachweis einer entsprechenden Schulung bzw. einer Wiederholungsschulung erforderlich.
In unserer Schulung qualifizieren wir Sie zur Durchführung der Abgasuntersuchung für den Zeitraum von 36 Monaten. Es werden grundlegende Kenntnisse über die Vorschriften und Richtlinien der Abgasuntersuchung sowie der Abgasmesstechnik vermittelt. Weiterhin erlernen Sie die Zusammenhänge zwischen Technik und Emission. Die AU Schulung macht Sie fit in der Handhabung der Abgasmessgeräte und der Durchführung der Abgasuntersuchung. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine TAK Zertifizierung.
Themen • Einführung in die Vorschriften
• Fahrzeugidentifizierung
• Handhabung der Abgasmessgeräte
• Durchführung der AUK

Die AU-Schulungen sind als "Prüfungslehrgänge" konzipiert, d.h. der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Prüfungsvorbereitung.
Die Teilnehmer erhalten ca. vier Wochen vor Schulungsbeginn die Lehrgangsunterlagen zur Prüfungsvorbereitung zugesandt.
Im Lehrgang selbst können die umfangreichen Lerninhalte aus zeitlichen Gründen nur in gestraffter Form behandelt werden.
Zugangsvoraussetzungen • AUK-Verantwortliche: Kfz-Meister
• AUK-Durchführende: Abgeschlossene Ausbildung im kraftfahrzeugtechnischen Bereich
• Absolventen des Lehrgangs "AUK-Erstschulung für Krafträder"
Ihr Vorteil • Qualifizierung zur Durchführung der Abgasuntersuchung für den Zeitraum von 36 Monaten
• Kenntnisse über die Vorschriften und Richtlinien der Abgasuntersuchung
• Kenntnisse der Abgasmesstechnik
Hinweis Da Teile der Veranstaltung in der Werkstatt stattfinden, ist das Tragen von festem Schuhwerk und einer Jeans oder Arbeitshose verpflichtend.

Melden Sie sich und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtzeitig vor Ablauf der 3-Jahres-Frist an, damit Ihr Betrieb die Berechtigung zur Durchführung der Abgasuntersuchung nicht verliert.