Auffrischung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519

Nach TRGS 519

Nächster Termin Termine in Planung max. 20 Teilnehmer
Kurstyp
Tageslehrgang, 10 UE
Kursort
Friedrichshafen
Sie haben Fragen? Antje Kött Telefon 0731 1425-7131 weiterbildung@hwk-ulm.de
Zeit für die verpflichtende Erneuerung Ihres Asbest-Sachkundenachweis? Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) für Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an fest gebundenen Asbestprodukten (TRGS 519) fordern eine Auffrischung der Sachkunde vor dem Ablauf der Frist von 6 Jahren. Durch das Absolvieren dieses Auffrischungskurses erhalten Sie den benötigten Nachweis. Auch für diesen Kurs können Sie ESF-Fachkursförderung beantragen!
Themen Herkunft, Verwendung, Materialeigenschaften von Asbest
Schwach gebundene / fest gebundene Asbestprodukte, Unterscheidung und Sanierungsbedarf
Gefährdungen und Berufskrankheiten bei Arbeiten mit Asbest
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an festgebundenen Asbestzementprodukten, Arbeitsverfahren geringer Exposition
Gesetzliche Grundlagen (GefStoffV, Reach-V, ChemG, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, StGB)
TOP-Konzept des Arbeitsschutzes
Organisatorische Vorarbeiten (Gefährdungsbeurteilung,
Arbeitsplan, arbeitsmedizinische Vorsorge)
Persönliche Schutzausrüstung
Änderungen in den Vorschriften, Neuerungen
Zugangsvoraussetzungen Teilnahmevoraussetzung für diesen Fortbildungslehrgang ist die Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7.
Eine Bestätigung der aktuellen Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 ist bei Anmeldung vorzulegen.
Hinweis Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, behalten bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.
Kofinanziert von der
Europäischen Union
                   Kofinanziert vom Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Baden-Württemberg
Förderung ESF Fachkursförderung

Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Dadurch können Sie als Teilnehmende von 30 % bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren.
Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.

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Das Weiterbildungszentrum für innovative Energietechnologien | Schreiben Sie an wbzu@hwk-ulm.de